Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Welche Veranstaltungen sind erlaubnispflichtig?
Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen
Motorsportveranstaltungen
- Rallye Veranstaltungen
- Oldtimerfahrten
- Radrennen
- Mannschaftsfahrten
- Radtouren
- Volkswanderungen oder Volksläufe
- Sportveranstaltungen wie Staffelläufe
- Umzüge bei Volksfesten
- Märkte
- Straßenfeste
- Filmaufnahmen
Welche Veranstaltungen sind erlaubnisfrei?
- Ortsübliche Prozessionen
- Andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen
- Kleinere orstübliche Brauchtumsveranstaltungen
-
Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes (zuständig ist die Polizei)
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Veranstaltungserklärung (siehe hierzu Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen)
- Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Programmablaufplan
- Lageplan, aus dem der Ort der Veranstaltung hervorgeht beziehungsweise ein Streckenverlaufsplan, aus dem der konkrete Streckenverlauf ersichtlich wird.
Der Streckenverlauf ist lückenlos und mit korrekter Straßennamensbezeichnung anzugeben - Bei Privatflächen, die öffentlich genutzt werden können: Zustimmung des Verfügungsberechtigten
- Bei Sperrung von Straßen oder Parkflächen: Beschilderungsplan (Verkehrszeichenplan)
Ein Beschilderungsplan beinhaltet die Lage und die Auswahl der Verkehrszeichen und Einrichtungen, die zur Absicherung der Veranstaltung für notwendig erachtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich für die Erstellung der Verkehrszeichenpläne professionelle Unterstützung bei einem sogenannten Verkehrssicherer zu holen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die geplante Maßnahme massiv in den fließenden Verkehr eingreift (großräumige Sperrungen mit Umleitungen, Verlegung von Bushaltestellen).
Je nach Art der Veranstaltung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wie ist das Verfahren?
Werden die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis erteilt. Diese kann mit Bedingungen und Auflagen zum Beispiel zu vekehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden sein.
Welche Gebühren fallen an?
Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Bei kurzfristiger Antragstellung mit einem Vorlauf von weniger als 14 Tagen, kann aufgrund des entstehenden Mehraufwandes bis zu 30 Prozent der Regelgebühr zusätzlich erhoben werden.
Die Höhe der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der Dauer und dem Umfang der Veranstaltung.