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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Sie wollen ein Straßenfest, eine Radsportveranstaltung, eine Oldtimerrallye, einen Festumzug oder Ähnliches organisieren? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Welche Veranstaltungen sind erlaubnispflichtig?

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen erlaubnispflichtig, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Fahrzeuge, die im geschlossenen Verband fahren, benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.

Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen

Motorsportveranstaltungen
  • Rallye Veranstaltungen
  • Oldtimerfahrten
Veranstaltungen mit Fahrrädern
  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten
  • Radtouren
Sonstige Veranstaltungen
  • Volkswanderungen oder Volksläufe
  • Sportveranstaltungen wie Staffelläufe
  • Umzüge bei Volksfesten
  • Märkte
  • Straßenfeste
  • Filmaufnahmen

Welche Veranstaltungen sind erlaubnisfrei?

Zu den erlaubnisfreien Veranstaltungen zählen:
  • Ortsübliche Prozessionen
  • Andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen
  • Kleinere orstübliche Brauchtumsveranstaltungen
  • Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes (zuständig ist die Polizei)

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Bitte reichen Sie den Antrag mindestens 4 Wochen, bei größeren Veranstaltungen 6 Wochen, vor Beginn der Veranstaltung bei der Straßenverkehrsbehörde ein.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
  • Veranstaltungserklärung (siehe hierzu Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen)
  • Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Programmablaufplan
  • Lageplan, aus dem der Ort der Veranstaltung hervorgeht beziehungsweise ein Streckenverlaufsplan, aus dem der konkrete Streckenverlauf ersichtlich wird.
    Der Streckenverlauf ist lückenlos und mit korrekter Straßennamensbezeichnung anzugeben
  • Bei Privatflächen, die öffentlich genutzt werden können: Zustimmung des Verfügungsberechtigten
  • Bei Sperrung von Straßen oder Parkflächen: Beschilderungsplan (Verkehrszeichenplan)
Was ist ein Beschilderungsplan?
Ein Beschilderungsplan beinhaltet die Lage und die Auswahl der Verkehrszeichen und Einrichtungen, die zur Absicherung der Veranstaltung für notwendig erachtet werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich für die Erstellung der Verkehrszeichenpläne professionelle Unterstützung bei einem sogenannten Verkehrssicherer zu holen. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn die geplante Maßnahme massiv in den fließenden Verkehr eingreift (großräumige Sperrungen mit Umleitungen, Verlegung von Bushaltestellen).

Je nach Art der Veranstaltung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wie ist das Verfahren?

Ihr eingereichter Antrag wird geprüft und ein Anhörverfahren eingeleitet. Es werden unter anderem alle betroffenen Gemeinden, Städte sowie die Polizei gehört.

Werden die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt, wird die Erlaubnis erteilt. Diese kann mit Bedingungen und Auflagen zum Beispiel zu vekehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen je nach Art und Umfang der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 767 Euro.