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Datum: 07.05.2024

Zwanzig Leuchttürme für den Katastrophenschutz

Kreisausschuss bestätigt Notfallvorsorge / Landkreis darf Vereinbarungen mit den Kommunen schließen / 130.000 Euro aus dem Brandenburg-Paket für jeden Standort in Oberhavel

TAZ Luftbild 04-2024

Landkreis Oberhavel/©René Bergmann


Um zwanzig Katastrophenschutz-Leuchttürme im Landkreis Oberhavel einzurichten, kann Landrat Alexander Tönnies jetzt mit den Kommunen in Oberhavel öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. Dazu hat ihn der Kreisausschuss am Montag, 06.05.2024, ermächtigt. Katastrophenschutz-Leuchttürme sind mit Notstrom versorgte Gebäude, die Hilfesuchenden Informationen und Orientierung bieten sowie zentrale Anlaufstelle bei großen Schadensereignissen sind.

„Solche Notfälle können beispielsweise großflächige, längere Stromausfälle sein. Dann dienen die autark versorgten Katastrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufpunkt für die Bevölkerung. Dort bekommen Bürgerinnen und Bürger Informationen und haben die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen“, erklärt Katja Hermann, Dezernentin für Service, Mobilität und Sicherheit, den Zweck der Einrichtungen. „Man kann dort sein Handy aufladen oder sich kurzzeitig aufwärmen. Es gibt Erste Hilfe, eine Trinkwassernotversorgung und Hilfe für Menschen mit Einschränkungen.“ Voraussetzung für die als Katastrophenschutz-Leuchttürme genutzten Gebäude ist deshalb unter anderem, dass sie frei zugänglich und barrierefrei, verschließbar und gut beleuchtet sind.

Die Städte, Gemeinden und das Amt können die Katastrophenschutz-Leuchttürme natürlich auch außerhalb des Katastrophenfalls nutzen. Das gilt auch für das neue kreiseigene Technik- und Ausbildungszentrum für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz (TAZ) in Oranienburg. Es wird einer der neuen Katastrophenschutz-Leuchttürme sein. „Den Schutz der Menschen in Oberhavel zu gewährleisten, ist eine echte Gemeinschaftsaufgabe. Das neue Technik- und Ausbildungszentrum ist dabei ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein. Auch die neuen Katastrophenschutz-Leuchttürme, eine gute technische Ausstattung der Feuerwehren in den Kommunen, unser Schlauchverbund, das Katastrophenschutzlager und vor allem gut ausgebildete Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten gehören dazu“, konstatiert Landrat Alexander Tönnies. „An vielen Stellen arbeiten wir dabei mit unseren Kommunen Hand in Hand. Denn Bevölkerungsschutz funktioniert nur dann gut, wenn alle Partner gemeinsam daran arbeiten, sich für den Ernstfall bestmöglich aufzustellen.“

Die Katastrophenschutz-Leuchttürme werden aus dem sogenannten Brandenburg-Paket finanziert. Pro Standort stellt das Land bis zu 130.000 Euro zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Landkreis können die Kommunen selbst über die Standorte entscheiden. Der Landkreis berät sie bei der Ausstattung.

Hintergrund
Der Aufbau von Katastrophenschutz-Leuchttürmen dient an erster Stelle der örtlichen Hilfeleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner, die in die direkte Zuständigkeit der Kommunen fällt. Denn die Gemeinden und Ämter sind die Träger der örtlichen Gefahrenabwehr. Jeder örtliche Träger – also jede Stadt, jede Gemeinde, jedes Amt in Oberhavel – kann dank des Brandenburg-Pakets einen Katastrophenschutz-Leuchtturm erhalten. In den großen Städten Oberhavels können weitere Einrichtungen entstehen.

In folgenden Kommunen sollen Katastrophenschutz-Leuchttürmen aufgebaut werden: Amt Gransee und Gemeinden, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Löwenberger Land, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Fürstenberg/Havel, Hohen Neuendorf, Kremmen, Liebenwalde, Oranienburg, Velten und Zehdenick. Mit jeder dieser Kommunen schließt der Landkreis eine individuelle Vereinbarung ab, welche die regionalen Besonderheiten und die Bedarfe der Kommunen berücksichtigt. Ausnahme bildet das TAZ, weil sich dieser Standort in Trägerschaft des Landkreises befindet.

Hennigsdorf und Leegebruch sahen keinen Bedarf für eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Bei Schadensereignissen sind diese Kommunen daher vollständig auf eigenfinanzierte Maßnahmen angewiesen.

Was passiert im Katastrophenschutzfall?
Der Landrat kann den Katastrophenfall ausrufen, wenn Katastrophen – wie Naturereignisse oder durch Mensch und Technik hervorgerufene Ereignisse – die Gesundheit oder sogar das Leben vieler Menschen unmittelbar gefährden. Dieser Fall tritt ein, wenn erhebliche Sachwerte, lebensnotwendige Unterkünfte oder die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr und die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt sind, so dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unterstützen müssen. In diesen Fällen entscheidet der Landrat im Einzelfall darüber, ob der Katastrophenfall ausgerufen wird.

In der dreißigjährigen Historie Oberhavels gab es bis dato einmal den Fall, dass der Landrat eine solche Lage ausrufen musste: Im Jahr 1992 hatte Karl-Heinz Schröter, damals Landrat des Altkreises Oranienburg, den Katastrophenfall aufgrund eines Großwaldbrandes bei Summt ausgerufen.