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Leistungen beantragen & informieren zum Bürgergeld


Mit unserem Online-Angebot können Sie lästige Papierformulare vergessen. Füllen Sie Ihre Anträge bequem und flexibel am PC, Tablet oder Smartphone aus. Auch erforderliche Nachweise können direkt hochgeladen werden. Der Antrag und die Dokumente werden digital an das Jobcenter Oberhavel übermittelt. Nach Erstellung Ihres Onlineantrages ist es derzeit noch erforderlich, dass Sie diesen mit Ihrer Unterschrift verifizieren. Hierzu senden Sie uns bitte das begleitende Unterschriftenblatt zum Onlineantrag zu.


Unsere Onlineanträge: Einfach, flexibel und zeitsparend!


Sie haben Kinder?

Dann kann auch ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie auf unserer Seite zu den Leistungen für Kinder und Jugendliche

Darüber hinaus bietet Ihnen der Ratgeber für Familien des Landes Brandenburg ein vielfältiges Informations- und Unterstützungsangebot.


FAQ Bürgergeld

Die wichtigsten Informationen zum Bürgergeld zeigt Ihnen das folgende Video oder lesen Sie dazu die FAQ zum Bürgergeld vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

The video is also available in Englishукраїнськарусский and عربي.


Sie haben weitere Fragen?

Beratungstermine für unser Servicecenter in Oranienburg können Sie hier reservieren.


Weitere Details zum Bürgergeld

Wer kann Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erhalten?

Grundsicherung für Arbeitsuchende können Personen im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersrente erhalten, die erwerbsfähig sind, sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können.

Darüber hinaus müssen Ausländerinnen und Ausländer ein gültiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik und die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung haben. Soweit sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland ergibt, besteht in den ersten drei Monaten in aller Regel kein Leistungsanspruch.

Ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung kann auch bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Erwerbseinkommen oder einer selbständigen Tätigkeit bestehen, wenn das Einkommen so gering ist, dass hiermit der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann.

Was heißt erwerbsfähig und wer ist hilfebedürftig?

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt seiner Kinder und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners beziehungsweise seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Partnerin nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Wieviel Vermögen darf ich haben, um Bürgergeld zu erhalten?

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen müssen vorhandenes Vermögen über der Freigrenze von aktuell 40.000,00 Euro für Alleinstehende und 15.000,00 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft zunächst aufbrauchen. Für die Vermögensgrenze gilt eine Karenzzeit von 1 Jahr ab Leistungsbeginn. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt der Vermögensfreibetrag 15.000,00 Euro je Person.

Zum Vermögen zählen unter anderem:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • unangemessener Pkw
  • Haus- und Grundvermögen (soweit nicht selbst bewohnt beziehungsweise unangemessene Wohnfläche)
  • Erbschaften (zählen ab dem Zeitpunkt des Zuflusses als Vermögen)

Nach den derzeitigen Regelungen wirkt sich dieses Vermögen jedoch nur dann auf einen eventuellen Leistungsanspruch aus, wenn es erheblich ist. Erhebliches Vermögen liegt vor, wenn das kurzfristig verwertbare Vermögen (zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Girokonto, Sparbuch) die oben genannten Werte übersteigt.

Wie erfolgt die Berechnung des Bürgergeldes und was ist darin enthalten?

Die Höhe des Leistungsanspruchs hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Hierbei wird der Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft aus den aktuellen Regelbedarfen zuzüglich der Kosten der Unterkunft ermittelt. Im Anschluss wird der Leistungsanspruch durch Gegenüberstellung des ermittelten Bedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens errechnet. Sofern Vermögen vorliegt, welches die gesetzlichen Freibeträge überschreitet, kann dies zur Ablehnung von Leistungen führen.

Der individuelle Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf, individuellen Mehrbedarfen sowie dem individuellen Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen.

Zum Einkommen zählen insbesondere:

  • Erwerbseinkommen
  • Unterhaltszahlungen
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschussleistungen
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Leistungen nach BaföG/Ausbildungsgeld/BAB

Eine Übersicht der aktuellen Regelbedarfe und der individuellen Mehrbedarfe finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zählen ebenfalls die Kosten für Unterkunft und Heizung für eine Mietwohnung oder ein Eigenheim. Da das SGB II keine Festlegungen zu Angemessenheitswerten enthält, hat der Landkreis Oberhavel diese in seiner »Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II und SGB XII« festgelegt.

Ab wann besteht ein Anspruch auf Bürgergeld?

Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nur auf Antrag erbracht. Soweit nicht anders vom Antragsteller bestimmt (späterer Leistungsbeginn), wirkt die Antragstellung auf den Ersten des Monats zurück. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Kann ich Bürgergeld auch nur in einem Monat erhalten, wenn zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung fällig wird?

Ja, dann wird Ihr Bedarf für den Monat, in welchem der Nachzahlungsbetrag fällig wird, ermittelt und gewährt. Im Folgemonat scheiden Sie wieder aus dem Leistungsbezug aus. Soweit Sie aufgrund einer Rechnung zum Beispiel über Betriebs- oder Heizkosten hilfebedürftig werden, ist es wichtig den Antrag schnellstmöglich, spätestens im Monat der Fälligkeit zu stellen. Beachten Sie aber, dass es hierbei nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung, sondern ausschließlich auf die Fälligkeit der Nachzahlungsforderung ankommt.

Weiterführende Hinweise zu Unterstützungsleistungen bei hohen Heizkosten finden Sie auf unserer Seite zu den aktuellen Themen.

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