Unterlagen zur Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Förmlicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich auch bei Ihrer Fahrschule)
- Anlage zum Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung im Original (Kopie ist dem Antrag beizufügen)
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (nicht erforderlich bei Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse mit Ausnahme der Klassen C und D siehe unten)
- Sehtestbescheinigung (im Optiker-Fachgeschäft oder in einer Augenarztpraxis durchzuführen, nicht älter als 2 Jahre)
- Bisheriger Führerschein, sofern Sie die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse beantragen
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E (LKW) und D, D1, DE, D1E (Bus) benötigen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Ergänzende Unterlagen für C, C1, CE, C1E (LKW)
- Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (in einer Augenarztpraxis durchzuführen, ist 2 Jahre gültig – Sehtestbescheinigung ist nicht ausreichend)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, in einer Augenarztpraxis durchzuführen)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in "Erster Hilfe" (Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" ist nicht ausreichend)
Ergänzende Unterlagen für D, D1, DE, D1E (Bus)
- Bescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (in einer Augenarztpraxis durchzuführen, ist 2 Jahre gültig – Sehtestbescheinigung ist nicht ausreichend)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, in einer Augenarztpraxis durchzuführen)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in "Erster Hilfe" (Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" ist nicht ausreichend)
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen)
- Bescheinigung über die Untersuchung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit nach Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr, erhältlich beim Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, zum Beispiel DEKRA, TÜV)