Verlust des Führerscheins
Wo und wie stelle ich den Antrag?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder vorläufiger Personalausweis
- Bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
- Bei Verlust: Der Verlust des Führerscheins ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Eides statt zu versichern.
- Aktuelles Passfoto (biometrisches Lichtbild der Größe 45 x 35 Millimeter, Hochformat, ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Bedeckung von Kopf und Augen)
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der verlorene oder gestohlene Führerschein nicht vom Landkreis Oberhavel ausgestellt wurde.
Eine Karteikartenabschrift ist ein Nachweis über Ihre Fahrerlaubnisdaten. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins der Europäischen Union sind.
Bitte beachten Sie:
Sofern kein Nachweis über den Erbwerb einer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, haben Sie den Besitz der Fahrerlaubnis anderweitig nachzuweisen. Hierzu zählt beispielsweise die VK 30 (Nachweis für Fahrerlaubnisinhaber in der DDR von 1957 bis 1982).
Welche Gebühren fallen an?
Bei Diebstahl: 46,30 Euro
Bei Verlust: 77,00 Euro