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Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten


Sie wollen gewerblich Personen mit einem PKW befördern? Zum Beispiel einen Chauffeur-Service, Shuttle-Service, Limousinenservice, Flughafen-Shuttle, Ausflugsfahrten oder Taxi anbieten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsrecht.
Es wird unterschieden zwischen Taxi- und Mietwagengenehmigungen (Chauffeur-Service, Shuttle-Service) sowie Genehmigungen für den Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Erteilung einer Genehmigung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Fachlich geeignet

    Fachlich geeignet ist, wer über die zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs erforderlichen Kenntnisse verfügt.

    Die Industrie- und Handelskammern (IHK) prüfen und bescheinigen die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs. Grundsätzlich wird die fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Einzelheiten zur Fachkundeprüfung, Anerkennung anderer Abschlüsse sind bei der für den Landkreis Oberhavel zuständigen IHK zu erfragen.

  • Persönlich zuverlässig

    Sie gelten als persönlich zuverlässig, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens geschädigt oder gefährdet werden.

    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind der Genehmigungsbehörde diverse Bescheinigungen über die Unbedenklichkeit wie Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und Verkehrszentralregister vorzulegen. 

  • Finanziell leistungsfähig

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.

    In der Regel erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder einem Kreditinstitut sowie diverser Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie dem Merkblatt zum Antrag zur Ausübung, Änderung, oder Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehrs. 

Welche Unterlagen Sie für die Erteilung einer Genehmigung benötigen, erklären wir Ihnen auch gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit uns.

Wo und wie beantrage ich eine Genehmigung?

Stellen Sie den Antrag bitte persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde. Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Internetseite oder direkt bei der Straßenverkehrsbehörde. Füllen Sie die Anträge bitte vollständig aus und reichen Sie die erforderlichen Nachweise und Unbenklichkeitsbescheinigungen ein.

Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag zur Ausübung, Änderung, oder Weiterbetrieb eines Gelegenheitsverkehrs.

Bitte beachten Sie:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist zuständig für folgende Verkehrsformen:
  • Verkehr mit Kraftomnibussen (KOM über 9 Sitzplätze)
  • Linienverkehr
  • Grenzüberschreitender Verkehr

Wie ist das Verfahren?

Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag hinsichtlich Ihrer fachlichen Eignung, Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit sowie finanziellen Leistungsfähigkeit. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden, der Industrie- und Handelskammer und der zuständigen Fachgewerkschaft eingeholt.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.

Welche Gebühren fallen an?

1. Verkehr mit Taxen
  • Für das erste Kraftfahrzeug: 150 Euro
  • Für jedes weitere in demselben Verfahren: 40 Euro
2. Verkehr mit Mietwagen oder Ausflugsfahrten oder
    Ferienziel-Reisen (gesondert für jede Verkehrsform)
  • Für das erste Kraftfahrzeug: 60 Euro
  • Für jedes weitere in demselben Verfahren: 30 Euro
3. Verkehr mit Taxen und Mietwagen (Mischkonzessionen)
  • Für das erste Kraftfahrzeug: 175 Euro
  • Für jedes weitere in demselben Verfahren: 60 Euro