Erforderliche Bauvorlagen für Fliegende Bauten
- Antragsformular
- Bauzeichnungen (§ 8 der Brandenburgischen
Bauvorlageverordnung – BbgBauVorlV), abweichend von § 8 kann auch ein Maßstab von 1:50 verwandt werden - Baubeschreibung (§ 9 BbgBauVorlV) mit zusätzlichen Angaben über Aufbau, Abbau und Betrieb sowie Wartung (Vordruck)
- Bautechnische Nachweise (§ 10 BbgBauVorlV) mit Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:10 oder 1:50 der tragenden Teile und deren Verbindungen
- Gegebenenfalls Prinzip-Schaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen
Papier und Format der Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen aus alterungsbeständigem Papier oder gleichwertigem Material lichtbeständig hergestellt sein und dem Format DIN A-4 entsprechen oder auf diese Größe gefaltet sein. Die farbige Anfertigung der Bauvorlagen ist zulässig, soweit dieses der Übersichtlichkeit der Eintragungen dient.
Für die Darstellung in den Bauvorlagen sind die DIN ISO 7518, Zeichnungen für das Bauwesen, die DIN 1356-1, Bauzeichnungen und die Planzeichenverordnung zu beachten. Die Darstellungen sind, soweit erforderlich, durch Beschriftung zu kennzeichnen.
Alle Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (3 getrennt geheftete Sätze) einzureichen. Der Antrag und alle Bauvorlagen sind vom Objektplaner zu unterschreiben (§ 62 Abs. 4 Brandenburgischen Bauordnung).
Für die Darstellung in den Bauvorlagen sind die DIN ISO 7518, Zeichnungen für das Bauwesen, die DIN 1356-1, Bauzeichnungen und die Planzeichenverordnung zu beachten. Die Darstellungen sind, soweit erforderlich, durch Beschriftung zu kennzeichnen.
Alle Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (3 getrennt geheftete Sätze) einzureichen. Der Antrag und alle Bauvorlagen sind vom Objektplaner zu unterschreiben (§ 62 Abs. 4 Brandenburgischen Bauordnung).