Sprungziele
Inhalt

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eine Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die eine Lehre beginnen beziehungsweise wechseln. Unser Angebot beinhaltet:
  • Erstuntersuchung nach § 32, § 37 JArbSchG im Rahmen der Schulreihenuntersuchung der Klassenstufe 10 im Landkreis Oberhavel
  • Einzeluntersuchungen für andere Klassenstufen oder Jugendliche, die außerhalb des Landkreises zur Schule gingen und dort nicht untersucht wurden
  • Ärztliche Beurteilung, ob durch die Ausführung bestimmter Tätigkeiten die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen gefährdet wird
  • Erteilung der ärztlichen Bescheinigung, die beim Ausbildungsbetrieb vorzulegen ist
Die Untersuchung und die Ausgabe der Bescheinigung für den Arbeitsgeber sind kostenfrei. Die Erstellung von Duplikaten ist gebührenpflichtig (30,00 Euro).

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausgefüllter Erhebungsbogen mit Unterschrift eines Personenberechtigten 
  • Alle vorhandenen Impfdokumente (dringend notwendig, auch wenn der Impfstatus vollständig sein sollte)
  • Eventuell vorhandene aktuelle Facharztbefunde
  • Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Eventuell vorhandener Behindertenausweis
  • Gegebenenfalls unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung
  • Bei Impfungen die Krankenkassen-Versichertenkarte des Jugendlichen

Gesetzliche Grundlagen

Die Untersuchung der Klassenstufe 10 ist eine verbindliche Untersuchung auf der Basis folgender gesetzlicher Grundlagen:

  • § 32, § 37 JArbSchG, zuletzt geändert am 27.03.2024
  • § 6 (2) Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, zuletzt geändert am 23.11.2023
  • § 1 (4) Kinder und Jugendgesundheitsdienst- Verordnung, zuletzt geändert am 25.01.2016
  • § 45 (1) Brandenburgisches Schulgesetz, zuletzt geändert am 25.03.2024
  • Die Verabeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i DSGVO