Erstuntersuchung
Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eine Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die eine Lehre beginnen beziehungsweise wechseln. Unser Angebot beinhaltet:
- Erstuntersuchung nach § 32, § 37 JArbSchG im Rahmen der Schulreihenuntersuchung der Klassenstufe 10 im Landkreis Oberhavel
- Einzeluntersuchungen für andere Klassenstufen oder Jugendliche, die außerhalb des Landkreises zur Schule gingen und dort nicht untersucht wurden
- Ärztliche Beurteilung, ob durch die Ausführung bestimmter Tätigkeiten die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen gefährdet wird
- Erteilung der ärztlichen Bescheinigung, die beim Ausbildungsbetrieb vorzulegen ist
Mitzubringende Unterlagen
- Ausgefüllter Erhebungsbogen mit Unterschrift eines Personenberechtigten
- Alle vorhandenen Impfdokumente (dringend notwendig, auch wenn der Impfstatus vollständig sein sollte)
- Eventuell vorhandene aktuelle Facharztbefunde
- Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
- Eventuell vorhandener Behindertenausweis
- Gegebenenfalls unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung
- Bei Impfungen die Krankenkassen-Versichertenkarte des Jugendlichen
Gesetzliche Grundlagen
Die Untersuchung der Klassenstufe 10 ist eine verbindliche Untersuchung auf der Basis folgender gesetzlicher Grundlagen:
- § 32, § 37 JArbSchG, zuletzt geändert am 27.03.2024
- § 6 (2) Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz, zuletzt geändert am 23.11.2023
- § 1 (4) Kinder und Jugendgesundheitsdienst- Verordnung, zuletzt geändert am 25.01.2016
- § 45 (1) Brandenburgisches Schulgesetz, zuletzt geändert am 25.03.2024
- Die Verabeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h und i DSGVO