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Impfberatung und Impfung

Impfungen sind ein wichtiger Grundbaustein der Gesundheitsvorsorge. Unser Angebot richtet sich daher an alle Kinder und Jugendlichen von 0-18 Jahren beziehungsweise deren Eltern. Unser Angebot beinhaltet:

  • Überprüfung der Impfdokumente und Impfberatung
  • Impfungen im Rahmen der Schulreihenuntersuchungen und der Sprechstunden bei vorliegender Einverständniserklärung eines Personenberechtigten
  • Erstellen eines neuen Impfdokumentes, zum Beispiel bei Verlust des Impfausweises

Kosten

  • Die Impfberatungen sind kostenfrei (Ausnahme: Reisemedizinische Beratungen erfolgen kostenpflichtig durch den Amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes).
  • Die Erstellung von Duplikaten (z.B. bei Verlust des Impfpasses) ist gebührenpflichtig (30,00 Euro)
  • Ist eine Impfung gewünscht, muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.
  • Nicht alle Krankenkassen beteiligen sich an den Impfstoffkosten des öffentlichen Dienstes. Die Impfstoffkosten sind dann selber zu tragen (Vorkasse). Die ärztliche Impfleistung ist kostenfrei. In der Regel erhalten die Jugendlichen jedoch eine Impfempfehlung für den Hausarzt.

Mitzubringende Unterlagen

  • Alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes oder Jugendlichen
  • Krankenkassen-Versichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen
  • Gegebenenfalls von einem Personensorgeberechtigten unterschriebene Einwilligungsempfehlung zur Impfung
  • Gegebenenfalls eine Übersetzung des Originalimpfausweises

Häufig gestellte Fragen

Warum ist ein altersentsprechender Impfschutz wichtig?

Altersentsprechende Schutzimpfungen sind eine sehr gute Möglichkeit, sich vor bestimmten Infektionskrankheiten zu schützen.
Krankheiten wie Keuchhusten, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B und Infektionen mit Haemophilus influenzae B (Hib) können entweder vollständig verhütet oder in ihrem Verlauf entscheidend gemildert werden.

Wozu dient die Erfassung der Impfdaten?

Die Erfassung der Impfdaten dient dem Interesse des Einzelnen. Der Nachweis erfolgter Impfungen ergänzt das persönliche Impfdokument. Daher ist ein Abruf des Impfstandes (zum Beispiel bei Verlust des Impfausweises oder im Notfall) bis zum 18. Geburtstag und danach 30 Jahre lang durch Archivabfrage möglich. Auswertungen zum Impfstand der Bevölkerung erfolgen generell ohne Namensbezug.