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Ehrenamtliche Vormundschaft

Wenn Kinder ohne Eltern aufwachsen, Eltern das Sorgerecht entzogen wird, oder wenn Minderjährige aus anderen Ländern unbegleitet nach Deutschland kommen, dann benötigen die sogenannten Mündel gesetzliche Vertreter, Vormünder, die ihre Rechte vertreten. Mitzubringen sind Herz und Verstand. Es sind keine Vorkenntnisse in Rechtsfragen oder besondere pädagogische Kenntnisse vonnöten.

Als ehrenamtlicher Vormund werden Sie vom Familiengericht bestellt und übernehmen die gesetzliche Vertretung für die jungen Menschen. Sie sind deren persönliche Ansprechpersonen, beraten und begleiten in vielen Fragen und treffen als sorgeberechtigte Personen im Interesse der Minderjährigen Entscheidungen. So gehören zu den Aufgaben unter anderem die Vermögenssorge, Gesundheitssorge sowie Kita- und Schulangelegenheiten.

Hierbei arbeiten Sie mit verschiedenen Institutionen wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich ab. Möglich ist es auch, nur einzelne Aufgaben für einen jungen Menschen zu übernehmen.

Neben anderen Formen der Vormundschaft ist die ehrenamtliche Vormundschaft oft die beste Variante für die Minderjährigen. So können ehrenamtliche Vormünder den jungen Menschen umfangreichere und enge Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten und über die Beendigung der Vormundschaft hinaus eine vertraute und verlässliche Ansprechperson für die dann jungen Volljährigen bleiben. Mit ihrem Einsatz ermöglichen ehrenamtliche Vormünder, Kindern und Jugendlichen eine bestmögliche Chance auf eine positive Entwicklung und Zukunft.