Jugendförderung
Der Landkreis Oberhavel fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe vielfältige Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Leistungsspektrum umfasst die Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), die Förderung der Jugendverbände (§ 12 SGB VIII), die Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) sowie die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII).
Die Jugendförderung stellt zur Förderung der Entwicklung der jungen Menschen unter deren Mitbestimmung und Mitgestaltung der eigenen Interessen die erforderlichen Angebote bzw. Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung. Sie nimmt Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt in Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern des Landkreises Oberhavel für die Anliegen und Interessen junger Menschen ein und fördert deren Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement.
Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
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Zurverfügungstellung eines flächendeckenden Grundangebotes der Offenen Kinder- und Jugendsozialarbeit und Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Oberhavel
- Beratung zu Möglichkeiten der Inanspruchnahme von finanziellen Unterstützungsleistungen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und Gewährung von Zuwendungen für die Teilnahme von jungen Menschen an mehrtägigen Ferienfahrten und mehrtägigen Kinder- und Jugendfahrten (Ferienzuschuss)
- Planung und Durchführung von Angeboten der Jugendarbeit für junge Menschen: Ferienfreizeiten des Landkreises Oberhavel
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Gewährung von Leistungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII), Beratung und Weitervermittlung bei Fragen zur beruflichen Eingliederung, zu Unterstützungsangeboten zur schulischen und beruflichen Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und sozialen Integration
- Zustimmung zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen für Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen gemäß § 6 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Angebote für freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe
- Beratung und Begleitung der Konzeptentwicklung und Qualitätssicherung für Leistungen nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII gemäß der Qualitätsstandards der Sozialen Arbeit mit jungen Menschen in Oberhavel
- Gewährung von Zuwendungen für öffentliche und freie Träger für offene Treffpunkte, Projekte und Angebote nach den Förderrichtlinien des Landkreises Oberhavel:
- Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Jugendförderung
- Richtlinie des Landkreises Oberhavel zur Förderung von Demokratie und Toleranz
- Richtlinie des Landkreises Oberhavel für präventive Familienangebote
- Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen
- Federführung bei der Umsetzung des Bundesprogramms »Demokratie leben!« im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Oberhavel
- Förderung von Personalkosten und Personalnebenkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in den Handlungsfeldern der Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen des vom Kreistag des Landkreises Oberhavel beschlossenen Jugendförderplans (Die Formulare zur Antragstellung senden wir Ihnen gern per E-Mail zu.)
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Qualitätsentwicklung und Förderung der Vernetzung durch Mitwirkung in Fachgremien und Arbeitsgruppen, Planung und Durchführung von verschiedenen Vernetzungsformaten für pädagogische Fachkräfte in der Jugend(sozial)arbeit und Sozialarbeit an Schulen:
- Fachgruppe Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Oberhavel
- Fachgruppe der offenen Jugendarbeit im Landkreis Oberhavel
- Fachkräftetreffen in den Regionen (Planungsgebieten der Jugendhilfe)
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Beratungs- und Vernetzungsangebote werden durch den Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel gefördert und durch die Koordination Jugend(sozial)arbeit/Sozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreisjugendring Oberhavel e. V. unterbreitet
- Konzept zur Koordination der Jugendsozialarbeit/Sozialarbeit an Schulen im Landkreis Oberhavel
- Unter dem Link, auf der Seite vom Kreisjugendring, finden Sie aktuelle Termine.
Inklusive Zukunftswerkstatt für Familien aus Oberhavel
Das Jugendamt im Landkreis Oberhavel plant für den 23. November 2024 eine inklusive Zukunftswerkstatt in der Ofenstadthalle in Velten.
Eine Zukunftswerkstatt ist eine Veranstaltung, bei der eingeschränkte Kinder und Jugendliche und ihre Familien sagen können, was sie sich für ihre Freizeitgestaltung von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendclubs wünschen. Was brauchen die jungen Menschen? Was ist in den Jugendclubs bereits vorhanden?
Im direkten Austausch wollen wir über Möglichkeiten der Vertrauensbildung sprechen, über Ansprechpartner bei Behörden und über die Ansprache beeinträchtigter junger Personen im Sozialraum.
Außerdem geben wir jungen Menschen die Gelegenheit zusammen zu spielen, zu lachen und miteinander Spaß zu haben.
Die Zukunftswerkstatt wird von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern unterstützt, welche individuelle Hilfestellung anbieten (keine Pflegeleistungen), Fragen beantworten und bei Bedarf eine 1:1-Betreuung durchführen.
Um die Veranstaltung bestmöglich vorbereiten zu können, benötigen wir eine Anmeldung von Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür das Anmeldeformular und senden Sie es per E-Mail an jug.jugendfoerderung@oberhavel.de, per Fax: 03301 601-80093 oder per Post an folgende Anschrift:
Landkreis Oberhavel
Jugendförderung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg.
Bei Rückfragen zu der Veranstaltung steht Ihnen Frau Schaefer unter der Telefonnummer 03301 601-472 gern zur Verfügung.