Eingliederungshilfe
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung bieten wir Ihnen die folgenden Unterstützungsangebote.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die rechtliche Grundlage bildet der § 35a des Kinder- und Jugendhilferechts (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – SGB VIII).
Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn eine seelische Störung (Abweichung in der seelischen Gesundheit) diagnostiziert wurde und das Kind, der junge Mensch, aufgrund dieser Beeinträchtigung nicht altersgerecht am sozialen Leben und Lernen, zum Beispiel in der Schule, teilhaben kann.
Zu den seelischen Störungen, die zu einer seelischen Behinderung führen können, zählen unter anderem:
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Angststörungen und emotionale Störungen
- Autistische Störungen
- Entwicklungsstörungen
Über die abweichende seelische Gesundheit entscheiden die Fachärztinnen und Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Gesundheitsamtes oder niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychater sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Sie nehmen eine Zuordnung zum entsprechenden Sozialgesetzbuch vor. Ob und wie sehr die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist und welche Hilfe geeignet und notwendig ist, entscheidet der Fachbereich Jugend.
Eingliederungshilfe kann je nach Bedarf ambulant, teilstationär oder vollstationär geleistet werden.
Zu den Leistungen zählen:
- ambulante heilpädagogische Frühförderung
- Kita- und Schulbegleitung
- autismusspezifische Angebote
- lerntherapeutische Unterstützung
- teilstationäre und stationäre heil – oder lerntherapeutische Unterbringungen in Wohngruppen
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an die entsprechenden Sachbearbeiterinnen.
Sachbearbeitung Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII:
Frau Schoor: 03301 601-4872
Frau Jüterbock: 03301 601-4844
E-Mail: Jug.Eingliederungshilfe@oberhavel.de
Sachbearbeitung heilpädagogische ambulante Frühförderung/Kitakinder § 35a SGB VIII:
Frau Przygoda: 03301 601-653
E-Mail: Jug.Eingliederungshilfe@oberhavel.de
Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen unter 18 Jahren (SGB IX)
Für Kinder und Jugendliche, die eine (drohende) geistige, körperliche oder Sinnesbehinderung aufweisen, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit hindert, können Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden.
Eine Behinderung liegt vor, wenn der Körper- oder Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand länger als sechs Monate abweicht. In der Regel wird die Personenzugehörigkeit, als Grundlage für die Leistungsgewährung, in Kooperation mit dem Fachbereich Gesundheit (Gesundheitsamt) fachärztlich festgestellt.
Zu den Leistungen zur Sicherung einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft gehören unter Beachtung der Subsidiarität (Nachrang der Eingliederungshilfe):
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art und Umfang des Bedarfes und können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. Welche Hilfe geeignet und notwendig ist, entscheidet der Fachbereich Jugend.
Zu den Leistungen zählen:
- ambulante heilpädagogische Frühförderung
- teilstationäre heilpädagogische Frühförderung (Integrationskindertagesstätten)
- Kita- und Schulbegleitung
- autismusspezifische Angebote
- Hilfsmittelversorgung
- teilstationäre und stationäre heil- oder lerntherapeutische Unterbringungen in Wohngruppen oder Wohnstätten
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin (abhängig vom ersten Buchstaben Ihres Nachnamens) für weitere Informationen und Unterlagen.
Sachbearbeitung Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: A, B, C, D, E, F, G, N, V
Frau Hamann: 03301 601-254
E-Mail: JUG.Eingliederungshilfe.SB.SGBIX@oberhavel.de
Sachbearbeitung Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: H, I, J, K, L, M, T
Frau Reischel: 03301 601-4811
E-Mail: JUG.Eingliederungshilfe.SB.SGBIX@oberhavel.de
Sachbearbeitung Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: O, P, Q, R, S, U, W, X, Y, Z
Frau Rennhack: 03301 601-494
E-Mail: JUG.Eingliederungshilfe.SB.SGBIX@oberhavel.de