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Kindertagespflege


Die Kindertagespflege bietet Kindern grundsätzlich in den ersten drei Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. In einer Kindertagespflegestelle werden maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) entsprechend soll die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung umfassen.

Kindertagespflege ist nicht nur eine Alternative zur Nutzung eines Tagesbetreuungsangebotes wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort, sondern kann auch ergänzend genutzt werden, wenn die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen und das Kind vor und/oder nach den Öffnungszeiten betreut werden muss. Zu folgenden Punkten können Sie sich beraten lassen:

  • Beratung und Informationen zur Kindertagespflege
  • Kostenübernahme von Elternbeiträgen und Feststellungen von Betreuungsbedarfen (Kitaverwaltung)


Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung/Kindertagespflege

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