Trennung, Umgang und Sorgerecht
Zu Ihren Fragen rund um die Themen Trennung, Umgang und Sorgerecht sind die Mitarbeitenden der Familiengerichtshilfe für Sie da.
Die Aufgabe der Familiengerichtshilfe ist, die Eltern dabei zu unterstützen, ihre Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung selbständig und einvernehmlich wahrzunehmen. Das Jugendamt begleitet beratend Eltern in diesem Prozess. Darüber hinaus ist es in allen familiengerichtlichen Verfahren, die minderjährige Kinder betreffen, beteiligt. Dies ist festgelegt in §§ 162, 176 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie in § 50 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII).
Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei:
- Gestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung mit und ohne gerichtliche Beteiligung (§ 17 Absatz 3 SGB VIII)
- Beratung von sorge- und nichtsorgeberechtigten Eltern zu ihrer Erziehungsverantwortung und zur Ausgestaltung des Umgangs
- Abstammungssachen
- Regelung des Umgangs unter Begleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft oder eines umgangsberechtigten Dritten (begleiteter Umgang nach § 18 Absatz 3 SGB VIII)
Wir sind gern für Sie da und möchten Ihren Besuch bei uns gut vorbereiten. Ein persönliches Erscheinen ist demnach nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
In diesen Fällen können Sie sich über unser Internetpostfach JUG.Familiengerichtshilfe@oberhavel.de an uns wenden.
Für die interne Zuordnung bitten wir Sie, uns Folgendes mitzuteilen: Wohnort von Ihnen, dem anderen Elternteil und Ihrem Kind sowie die aktuelle Sorgerechtsregelung.