Kita-Controlling
Im Kita-Controlling finden Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner für den Kitabedarfsplan sowie die Kitafinanzierung.
Kitabedarfsplan
§ 12 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG): „Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellt im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden, Ämtern und Verbandsgemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden.“
Der Kitabedarfsplan wird alle drei Jahre fortgeschrieben und neu in den entsprechenden Gremien beschlossen. Die Datenabfragen des Landkreises werden jedes Jahr im April durchgeführt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team der Kitaverwaltung:
Fachbereich Jugend
Kitaverwaltung/Controlling
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16515 Oranienburg
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