Träger der freien Jugendhilfe
Als Träger der Jugendhilfe werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe unterschieden. Diese Vielfalt der Träger soll dem Leistungsberechtigten die Möglichkeit geben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger und damit zwischen unterschiedlichen Konzepten, Wertorientierungen, Methoden und Arbeitsformen zu wählen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt in den § 3 und 4 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) für den Leistungsbereich der Jugendhilfe ausdrücklich ein Nebeneinander beziehungsweise Miteinander von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
Der Fachbereich Jugend hat unter Einbeziehung von Trägern der freien Jugendhilfe des Landkreises Oberhavel die angewandten Hilfeplaninstrumente evaluiert. Als Folge wurden durch die Mitarbeitenden des Fachbereiches Jugend alle Instrumente überarbeitet. Die überarbeiteten Hilfeplaninstrumente wurden am 01.10.2017 eingeführt und werden regelmäßig fortgeschrieben.
Hinweis: Unsere Formulare und Hinweisblätter für Träger und Fachkräfte befinden sich aktuell in der Überabeitung, weshalb die folgende Auflistung nicht vollständig ist.
Sollten Sie weitere Bedarfe haben, wenden Sie sich gern an uns: FB.Jugend@oberhavel.de
Leistungsbeschreibung Muster für ambulante Hilfen
Leistungsbeschreibung Muster für stationäre Hilfen
Mindestqualifikationen § 35a SGB VIII
Mindestqualifikationen ambulante Hilfen nach dem Fachkräftegebot § 72 SGB VIII