Rettungsdienst
- Bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung
- Qualifizierter Krankentransport
- Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen
Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erfüllen die Aufgaben des Rettungsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
Die Rettungsdienst Oberhavel GmbH ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Oberhavel beauftragt.
Notfallrettung
Bestandteil der Notfallrettung ist es, unverzüglich Maßnahmen zur Lebenserhaltung oder zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchzuführen. Die Transportfähigkeit muss hergestellt werden, so dass die Patienten mit einem Rettungsfahrzeug fachgerecht betreut in eine geeignete Gesundheitseinrichtung befördert werden können.
Die notärztliche Versorgung erfolgt im Rettungsdienstbereich des Landkreises Oberhavel über die drei Krankenhausstandorte der Grund- und Regelversorgung der Oberhavel Kliniken GmbH in Oranienburg, Hennigsdorf und Gransee.
Krankentransport
Standorte der Rettungswachen
- Dannenwalde
- Fürstenberg
- Germendorf
- Gransee
- Hennigsdorf
- Neuholland
- Oranienburg
- Schönfließ
- Kremmen
- Zehdenick
Integrierte Regionalleitstelle NordOst
Die Integrierte Regionalleitstelle NordOst (IRLS) in Eberswalde organisiert und koordiniert die Rettungsdienste in den Landkreisen Barnim, Uckermark und Oberhavel. Alle Rettungsmittel wie Krankentransportwagen oder Notarzteinsatzfahrzeuge werden von hier aus alamiert.
Auf Grundlage des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit haben die 3 Landkreise eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen, um die gemeinsame Regionalleitstelle einzurichten und zu betreiben. Ziel ist es, die Qualität der Einsatzentscheidungen zu verbessern, die Wirtschaftlichkeit zu optimieren und neue Funktechnik einzuführen. Die IRLS wird durch den Landkreis Barnim in Eberswalde betrieben.
Gebühren
Rettungsdienst Oberhavel GmbH
André-Pican-Straße 41
16515 Oranienburg
- Telefon: 03301 204940
- Telefon: 03301 204941
- Fax: 03301 205239
Aufgabenschwerpunkte der Verwaltung
- Planung und Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Oberhavel
- Erarbeitung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes
- Erarbeitung der Rettungsdienstgebührensatzung
- Vollzugs- und Ermittlungsdienst sowie Niederschlagung von Forderungen
- Qualitätsmanagement, Jahresstatistik
Häufige Fragen zu den Rettungsdienstgebühren im Landkreis Oberhavel
Werden anfordernde Personen (Pflegedienste, Einrichtungen, Ärzte, Polizei et cetera) an den Kosten beteiligt?
Nein, sie werden nicht beteiligt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich um einen Missbrauch handelt.
Wieviel kostet ein Rettungsdiensteinsatz mit und ohne Notarzt und welche Kosten tragen die Krankenkassen?
In Oberhavel gelten folgende Rettungsdienstgebühren: Die Pauschale für einen Krankentransportwagen beläuft sich auf rund 225 Euro, ein Rettungswagen kostet rund 670 Euro, und ein Notarzteinsatzfahrzeug inklusive Notarzt schlägt mit rund 670 Euro zu Buche. In unserer aktuellen Gebührensatzung können Sie diese Kosten einsehen. Die Kosten in Oberhavel liegen unter dem Durchschnitt in Brandenburg. Die Krankenkassen wollen dem Kreis davon künftig nur noch einen Teilbetrag erstatten. Die Differenz würde etwa 300 Euro betragen.
Wer ist Gebührenschuldner?
Gebührenschuldner sind:
- Personen, die mit einem Rettungsmittel transportiert wurden
- Notfallpatientinnen und -patienten, die von einem Notarzt oder einer Notärztin behandelt wurden
- Personen, die den Rettungsdienst anfordern, obwohl kein tatsächlicher Notfall vorliegt (Missbrauch)
- Dritte, die eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung abgegeben haben
Gibt es einen Eigenanteil für Patientinnen und Patienten?
Nach derzeitigem Stand werden im Landkreis Oberhavel für Patientinnen und Patienten keine Eigenanteile in Rechnung gestellt.
Wann bekomme ich eine Rechnung?
Für Leistungen des Rettungsdienstes, die bereits in Anspruch genommen wurden, erhalten die Patientinnen und Patienten keine Rechnung.