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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und dadurch an der gleichbereichtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert sind.

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. 

Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und - führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können ( § 90 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX).

Die Eingliederungshilfe ist bei bestimmten Leistungen Einkommens - und Vermögensabhängig.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen:

    • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung als
      – Hilfen zur Schulbildung 
      – Hilfen zur schulischen Berufsausbildung
      – Hilfen zur Hochschulbildung und
      – Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe als
      – Leistungen für Wohnraum
      – Assistenzleistungen
      – Leistungen zur Betreuung in der Pflegefamilie
      – Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
      – Leistungen zur Förderung der Verständigung
      – Besuchsbeihilfen
      – Leistungen zur Mobilität
      – Hilfsmittel

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