Bodenauftrag und Bodenverfüllung
- Herstellung der obersten, durchwurzelbaren Bodenschicht
- Auf- oder Eintrag auf oder in die oberste, durchwurzelbare Bodenschicht.
Gesetzliche Grundlagen
Beispielsweise ist in der Brandenburgischen Bauordnung festgelegt, für welche Aufschüttungen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Sofern die Aufschüttungsflächen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten oder in Wasserschutzgebieten liegen, sind die entsprechenden Vorgaben einzuhalten und Genehmigungen einzuholen.
Beratung bei der unteren Bodenschutzbehörde
Für die Bearbeitung einer Anfrage sind genaue Angaben zur Maßnahme erforderlich. Bitte teilen Sie mit:
- Art der Maßnahme (Auf- oder Einbringen auf oder in die durchwurzelbare Bodenschicht oder Herstellen einer durchwurzelbaren Bodenschicht)
- Art des Materials (beispielsweise Boden, Baggergut)
- Aufbringungsmenge, Mächtigkeit des Einbaus
- Herkunftsort und seine Vornutzung
- Auf- oder Einbringungsort und seine geplante Folgenutzung
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bodenschutzrechts stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.