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Schutz von Gewässern und Ufern

Gewässer sind durch naturschutzrechtliche Regelungen besonders geschützt. Diese betreffen:
  • das Gewässer selbst,
  • die Uferlinie im Abstand bis 50 Meter,
  • bestimmte angrenzende Biotope und
  • besonders geschützte Arten.

Darüber hinaus können unter bestimmten Umständen auch Regelungen des Wasser- oder Baurechts betroffen sein. In den nebenstehenden Links finden Sie jeweils weiterführende Informationen zur Antragstellung.

Zuständig für die Bearbeitung von wasserrechtlichen Anträgen für den Bereich der unteren Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde ist:

Martin Lentz

Fachbereich Umwelt und Kreislaufwirtschaft
Sachbearbeiter Naturschutz

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg



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