Häusliches Abwasser
Auf Gewerbeflächen, die kleiner/gleich 3 Hektar groß sind, besteht keine Anzeigepflicht nach § 71, Brandenburgisches Wassergesetz, wenn Leitungen zu Kläranlagen, abflusslosen Sammelgruben und zur öffentlichen Kanalisation vorhanden sind (siehe auch: kommunales und gewerbliches Abwasser - Entwässerungsanlagen).
Abflusslose Sammelgrube
Anschluss zentrales Abwassernetz
Kleinkläranlagen
Bitte beachten Sie:
Kleinkläranlagen sind alternative Lösungen. Die Erlaubnis erlischt daher im Regelfall, wenn Anschlussmöglichkeiten an das zentrale Abwassernetz gegeben sind.