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Schulen im Landkeis Oberhavel:
Ein Pass für die Zukunft

Der Landkreis Oberhavel bietet Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Schulzeit.

In Trägerschaft des Landkreises Oberhavel befinden sich 13 weiterführende allgemeinbildende Schulen, zwei Oberstufenzentren, und vier Förderschulen sowie der zweite Bildungsweg. Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch ihre große Vielfalt und individuellen Angebote aus. Jede Schule hat ihre besonderen Schwerpunkte und Stärken.

Aufgrund wachsender Schülerzahlen sanieren und erweitern wir unsere Schulen fortwährend. Daneben sind wir in der Planung zur Errichtung neuer Schulen.

Wir halten an unserem Grundsatz, ganz besonders unseren Nachwuchs in Oberhavel zu fördern, weiter fest. Investitionen in die Bildung bleiben das Herzstück der Kreispolitik.

In unserer Schulbroschüre finden Sie umfangreiche Informationen zu allen weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie zu Förderschulen und Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis Oberhavel.


weiterführende Schulen




Schülerbeförderung (Schülerticket)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Neun-Euro-Ticket finden Sie hier: Neun-Euro-Ticket (FAQ) 

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung vom 01.08.2023. Für den zuständigen Fachbereich Mobilität und Verkehr übernimmt die Oberhavel Verkehrsgesellschaft (OVG) die Bearbeitung des Antragsverfahrens und der Aufgabe des Schülertickets.


Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVG gern zur Verfügung:

Telefon: 03301 699-341
E-Mail: Kundenbetreuung@ovg-online.de 


Formulare:


Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich der OVG anzuzeigen.


Rechtsgrundlage:

Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für den Landkreis Oberhavel

Schülerspezialbeförderung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schülerspezialverkehr finden Sie hier: FAQ Schülerspezialverkehr

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung zur Beförderung im Spezialverkehr vom 15.05.2023.


Formulare:


Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich anzuzeigen.


Rechtsgrundlage:

Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr für den Landkreis Oberhavel


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

Frau Hopf

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Frau Krüger

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg



 

Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle

Die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle (SpFB) Oberhavel leitet und koordiniert im Auftrag des Staatlichen Schulamts Neuruppin das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 13 unseres Landkreises.

Sie leistet Unterstützung in Form von:

  • Beratung zu sonderpädagogischen Förderbedarfen, deren Beantragung und Umsetzung im Schulrahmen für Eltern, Schulen und andere Einrichtungen
  • Durchführung von Feststellungs-, Änderungs-, Zuzugs- und Aufhebungsverfahren zu sonderpädagogischen Förderbedarfen
  • Vermittlung außerunterrichtlicher Hilfen anderer Träger
  • Zusammenarbeit mit regionalen Frühförder- und Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen sowie den Schulpsychologen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Hinweise:

  • Die Beantragung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt stets über die für das Kind zuständige Grundschule. Dort erhalten Sie alle notwendigen Formulare.
  • Die Antragstellung erfolgt zumeist zum Schuleintritt mit Empfehlung durch die Schuleingangsuntersuchung oder innerhalb der ersten 3 Schuljahre mit Unterstützung der schulischen Sonderpädagogen.
  • Am Ende der Klassenstufe 5 beziehungsweise 10 erfolgt dann ein Überprüfungsverfahren zur Fortsetzung des Förderbedarfs ab Sekundarstufe I und II.
  • Aufgrund von notwendigen förderdiagnostischen Lernbeobachtungen und anderen notwendigen fachärztlichen Diagnostiken kann die Erstfeststellung eines Förderbedarfs bis zu 2 Jahre dauern.
  • Kinder mit einem bereits bestehenden Förderbedarf aus anderen Bundesländern oder Landkreisen benötigen für eine Schulzuweisung und Anerkennung im Landkreis Oberhavel ein verkürztes Feststellungsverfahren. Wenden Sie sich hierfür direkt an die SpFB.

Ihre Ansprechpartner:

Leiter der SpFB: Herr Staufelbiel

Sekretariat:

Frau Bärmann

Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle

Berliner Straße 106
16515 Oranienburg




Schulentwicklungsplanung

Der Schulentwicklungsplan dient einem möglichst wohnungsnahen und alle Bildungsgänge umfassenden Schulangebot und soll den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

Der Landkreis Oberhavel stellt sich der Aufgabe, die schulische Infrastruktur im Kreisgebiet so auszugestalten, dass 

  • die durch das Landesrecht vorgegebene Schulstruktur gesichert wird,
  • der erwarteten Nachfrage entsprochen wird und
  • die Entwicklungsmöglichkeiten des Schulwesens offen gehalten werden.


Entwurf Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme des Schulentwicklungsplanes – diese Planung umfasst nur die südliche Region des Landkreises. Hier wurden Aspekte aus der 6. Teilfortschreibung mit neuen Analysen untersetzt und befindet sich im Genehmigungsverfahren beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Teilfortschreibung der 6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes – zur bisherigen Planung ergaben sich Veränderungen, die einer außerplanmäßigen Fortschreibung bedurften.
(Beschluss-Nr. 6/472 vom 06.12.2023)

6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes – schreibt die bisherigen Planungen zur Schullandschaft im Landkreis fort.
(Beschluss-Nr. 6/326 vom 29.06.2022)


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung:

Frau Schulze

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Herr Klein

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Leistungs- und Begabtenförderung

Der Antrag auf Leistungs- und Begabtenförderung (Sachkosten) ist vom jeweiligen Träger der Schule schriftlich und begründet an den Fachdienst Bildungsplanung zu senden.


Rechtsgrundlage:


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Schulze

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Landeszuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Berufsschülerinnen und Berufsschüler erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft, wenn:

  • sie einen Ausbildungsvertrag im Land Brandenburg abgeschlossen haben und

  • die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule 3 Stunden überschreitet.


Formular:


Rechtsgrundlage:


Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Schulze

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Schulmedienportal

Mehr als 10.000 Medien zu verschiedensten Themen – vom Aal bis zum Zylinder – bieten wir allen Schulen im Landkreis Oberhavel über das Schulmedienportal an.

Mit unseren didaktisch aufbereiteten Medien lassen sich historische, geografische, technische oder naturwissenschaftliche Zusammenhänge im Unterricht besser erläutern.

Für Fragen steht Ihnen gern folgende Mitarbeiterin zur Verfügung:

Frau Schulze

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Schulbuchkosten

Die Kosten für die Schulbücher müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler vollständig selbst tragen.


Anspruchsberechtigte:

Der Eigenanteil bei den Schulbuchkosten entfällt für Empfänger von:  

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen. 


Formular:

Der Antrag ist auch in den Schulen oder im Fachdienst Schulen erhältlich. 


Was Sie beachten müssen:

  • alle Bestätigungen einholen (siehe Antrag),
  • Originalbelege des Schulbuchkaufes anfügen,
  • wenn drei oder mehr Kinder eine Schule besuchen, entsprechende Bescheinigung der Schule einholen


Rechtsgrundlagen:


Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Fachdienst Schulbetrieb und -ausstattung

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg

Schulspeisung

Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Oberhavel stellen jeder Schülerin und jedem Schüler eine warme Mittagsmahlzeit zu einem angemessenen Preis bereit. Die Kosten für die Mahlzeit tragen die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

  • Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von 100 Prozent, wenn sie keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten und mit mindestens zwei älteren Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten einen Zuschuss in Form des Differenzbetrages aus den Kosten und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.


Rechtsgrundlage:


Fachdienst Schulbetrieb und -ausstattung

Fachbereich Schulangelegenheiten

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg