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Baumschutz

Bäume sind die wichtigsten Sauerstoff- und Schattenspender und damit für ein gesundes Klima wichtig. Außerdem bieten sie Lebensräume für eine große Anzahl von Tierarten. Bäume können durch unterschiedliche rechtliche Regelungen geschützt sein:

Baumschutzsatzungen einer Stadt oder Gemeinde

Hat Ihre Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzsatzung? Dann ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung für Fällanträge zuständig. Über eine Baumschutzsatzung verfügen:

Gemeinde Birkenwerder
Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Stadt Gransee
Stadt Hennigsdorf
Stadt Hohen Neuendorf
Gemeinde Löwenberger Land
Gemeinde Mühlenbecker Land
Gemeinde Oberkrämer
Stadt Oranienburg
Gemeinde Schönermark
Gemeinde Sonnenberg
Gemeinde Stechlin
Stadt Velten
Stadt Zehdenick

Bäume außerhalb des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

Für Bäume außerhalb des Geltungsbereiches einer Baumschutzsatzung ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Darüber hinaus sind folgende Aspekte zu beachten:

Wichtig ist in jedem Fall die Beachtung der Vegetationszeit.

Antragstellung

Zur Klärung der unterschiedlichen Antragserfordernisse außerhalb des Geltungsbereichs einer gemeindlichen Baumschutzsatzung wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

Zuständig für die Bearbeitung von Fällanträgen ist:

Daria Burda

Fachbereich Umwelt und Kreislaufwirtschaft
Sachbearbeiterin Baumschutz

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Sollte ein Antrag erforderlich sein, beachten Sie bitte dieses Merkblatt.

Gebühren

Eine Gebühr wird gemäß dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) entsprechend des Arbeitsaufwandes für den Bescheid und gemäß der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt) Anlage 2 erhoben.

Rechtsgrundlagen

§§ 14, 17 und 29 Bundesnaturschutzgesetz
§ 17 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

 

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