Kulturförderung
In Anerkennung der Bedeutung der Kultur in ihrer identitätsstiftenden, vernetzenden, kreativitätsfördernden, pädagogischen und sozialen Funktion fördert der Landkreis Oberhavel kulturelle Projekte nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung der Kultur.
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt, Verantwortung für die Pflege und Entwicklung von Kunst und Kultur zu tragen und sich an der Sicherung der Rahmenbedingungen für ein freiheitliches und allen zugängliches kulturelles Leben zu beteiligen.
Gegenstand und Ziele der Förderung
Gegenstand der Förderung sind kulturelle Projekte auf nachfolgenden Zuwendungsfeldern:
2.1 Maßnahmen, insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen, (Maßnahmen beinhalten alle Projekt- und Veranstaltungskonzeptionen auch wenn diese nicht von und mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden)
2.2 Austausch & Vernetzung,
2.3 Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen & Präsentationsmöglichkeiten.
Ziel der Förderung ist es, das kulturelle Leben im Landkreis durch Veranstaltungen und Aktivitäten in folgenden Sparten:
- Bildende Kunst,
- Video/Film/Medien,
- Theater/Tanz,
- Musik/Gesang/Chor,
- Literatur und
- Heimatpflege
zu erhalten, zu bereichern und weiterzuentwickeln.
Von einer Förderung ausgenommen sind Projekte mit ortstraditioneller oder vereinsinterner Bedeutung oder mit vorwiegend geselligem Charakter (zum Beispiel Dorf- und Stadtfeste, Jubiläen), Veranstaltungen von Parteien, politischen Gruppierungen sowie kulturelle Rahmenprogramme und Beiträge zu Veranstaltungen, deren Zielrichtung in erster Linie nicht Kunst und Kultur sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind eine institutionelle Förderung, investive Maßnahmen und eigene Miet- und Betriebskosten sowie Personal- und Honorarkosten für Mitarbeitende der Zuwendungsempfangenden.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Für die Förderung wird die Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung als Projektförderung gewährt. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projektes, maximal pro Projekt auf dem Zuwendungsfeld:
2.1 Maßnahmen, insbesondere von und mit Kindern und Jugendlichen | 2.500,00 Euro |
2.2 Austausch & Vernetzung | 1.500,00 Euro |
2.3 Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen & Präsentationsmöglichkeiten | 500,00 Euro |
Projekte, die bereits aus anderen Haushaltsmitteln des Landkreises Oberhavel, als auf der Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie gefördert werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Förderung auf der Grundlage dieser Kulturförderrichtlinie, Förderungen Dritter und bei der Durchführung des Projektes erzielte Einnahmen dürfen zusammen 100 Prozent der für das Projekt aufgewendeten Kosten nicht überschreiten.
Antragsverfahren und Antragsfristen
Anträge auf Zuwendungen zur Förderung von kulturellen Projekten im ersten Kalenderhalbjahr sind bis zum 31.01. und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 31.07. des laufenden Jahres einzureichen.
Anträge für Projekte, die im laufenden Kalenderjahr vor der jeweiligen Antragsfrist stattfinden sollen (Zeiträume vom 01. bis 31.01. und 01. bis 31.07.) müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen sind Voraussetzung für eine Prüfung.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen ergeht eine Eingangsbestätigung an Antragstellende. Diese kann Auflagen zur Nachreichung geeigneter Nachweise oder weitergehender Darstellungen enthalten, welche binnen 3 Wochen nach Zugang der Eingangsbestätigung zu erbringen sind, anderenfalls gilt der Antrag als verspätet eingegangen und wird nicht berücksichtigt.
Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfangende sind:
- natürliche Personen oder Personengruppen,
- öffentlich-rechtliche Körperschaften und
- juristische Personen, die gemeinnützig sind.
Zuwendungsempfangende müssen Ihren Sitz beziehungsweise Wohnort im Landkreis Oberhavel haben.
Antrags- und Abrechnungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit die Antragsformulare direkt als Onlineformular an uns zu senden oder die Formulare zu drucken und später ausgefüllt zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Onlineverfahrens für Anträge auf Kulturförderung einmalig zum Anfang des Kalenderjahres Ihr Schriftformerfordernis zwingend notwendig ist. Hierfür wurde eine Vorlage erarbeitet, die Sie bitte einmal im Jahr vor Antragsbeginn unterzeichnet einreichen. Dieses Dokument (zusätzlicher Antrag in Verbindung mit dem Onlineverfahren) finden Sie direkt auf unserem Formularserver.
Zusätzlich stehen Ihnen die Vorlagen für das Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Diese können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit Unterschrift an uns übermitteln.
Hier gelangen Sie direkt zum Formularserver Kulturförderung.