Neun-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler (FAQ)
1. Ab wann wird das Deutschlandticket durch die Schülerbeförderung subventioniert?
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 10.05.2023 die Einführung des Neun-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler ab dem 01.08.2023 für die Schülerbeförderung im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen.
2. Wer kann das Schülerticket beantragen?
Anspruch auf die Zuschüsse zu den Beförderungskosten haben Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an staatlich anerkannten Ersatzschulen, die im Landkreis Oberhavel ihre Wohnung haben. Somit können auch Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg bisher zu Fuß zurückgelegt haben, das Neun-Euro-Ticket beantragen. Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler des zweiten Bildungsweges und Auszubildende an Berufsschulen, wenn sie über ein monatliches Erwerbseinkommen verfügen, das höher oder gleich einer Mindestausbildungsvergütung nach Berufsbildungsgesetz ist.
Schülerinnen und Schüler, für die eine Benutzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht zugemutet werden kann, stellen einen Antrag auf Beförderung im Schülerspezialverkehr. Die Anspruchsberechtigungen können der entsprechenden Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Schülerspezialverkehr für den Landkreis Oberhavel entnommen werden.
3. Ab wann kann der Antrag für das neue Schuljahr 2024/2025 gestellt werden?
Die Anträge auf Schülerbeförderung für das neue Schuljahr können bereits gestellt und in der besuchten Schule abgegeben werden.
4. Kann das bisherige Antragsformular für das Schuljahr 2024/2025 ebenfalls genutzt werden?
Für die Antragstellung ist ein neues Antragsformular zu nutzen. Dieses hat der Landkreis Oberhavel am 19.04.2024 veröffentlicht. Auch früher veröffentlichte Antragsformulare können grundsätzlich weiterverwendet werden und werden für das neue Schuljahr berücksichtigt.
5. Wo kann ich den Antrag für das neue Schuljahr 2024/2025 stellen?
Das ausgefüllte Antragsformular muss im jeweiligen Schulsekretariat zur Bestätigung vorgelegt werden. Bei Schulwechsel betrifft dies das Schulsekretariat der neuen beziehungsweise zukünftigen Schule.
Das bestätigte Antragsformular und – soweit erforderlich – ein mit Vorname und Namen beschriftetes Passbild werden per E-Mail an kundenbetreuung@ovg-online.de versandt.
Direkt aus den Schulsekretariaten an die OVG weitergeleitete Anträge werden ebenfalls bearbeitet, wobei der Landkreis Oberhavel nicht für alle Schulen Einfluss darauf hat, ob diese Unterstützung geleistet werden kann.
Eine Eingangsbestätigung durch die OVG erfolgt nicht. Es wird angestrebt, die Bearbeitung vollständiger Anträge zeitnah, möglichst binnen vier Wochen, sicherzustellen.
6. Welcher Eigenanteil ist für das Schuljahr 2024/2025 zu berücksichtigen?
Der Eigenanteil beträgt für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler jeweils monatlich 9,00 Euro. Dieser Eigenanteil wird als Jahresbetrag in Höhe von 108,00 Euro bei der OVG bezahlt. Zu den Details informiert die OVG jeweils nach Eingang der Ticketbestellung.
7. Ab wann kann das neue Schülerticket benutzt werden?
Die Schülerbeförderungssatzung ist bereits zum 01.08.2023 in Kraft getreten. Daher kann das Schülerticket ab dem ersten Tag des jeweiligen Startmonats, frühestens also ab dem 01.08.2024 genutzt werden, sofern das Bestätigungsschreiben der OVG und – sofern noch nicht vorhanden – eine VBB-fahrCard vorliegt.
Bei einem späteren Einstieg in die Laufzeit des Tickets gilt dieses jeweils zum Ersten eines Monats.
Das Ticket ist bei der ersten Fahrt am Verkaufsgerät der OVG-Busse oder im Informationszentrum im Bahnhof Oranienburg zu aktivieren. Diese Aktivierung muss ebenso bei der ausschließlichen Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs erfolgen.
8. Wo kann das Neun-Euro-Ticket genutzt werden?
Das Neun-Euro-Ticket kann im gesamten Bundesgebiet im Regionalverkehr genutzt werden.
Die Schülerbeförderungssatzung ist bereits zum 01.08.2023 in Kraft getreten. Die Bearbeitung der Anträge und den Versand der Schülertickets übernimmt auch weiterhin die Oberhavel-Verkehrsgesellschaft (OVG). Das vereinfachte Antragsformular finden Sie hier. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVG unter Telefon 03301 699-341 zur Verfügung.