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Inklusionsbeauftragte

Als Inklusionsbeauftragte widme ich mich der Umsetzung des Verfassungsrechts „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz). Ziel ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung unter weitgehender Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft, beginnend bei der Erziehung und Ausbildung über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter. Daher bin ich Ansprechpartnerin für:
  • individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen
  • Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen
  • Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen
  • Hinwirkung auf die Durchsetzung des Grundsatzes der Barrierefreiheit im Landkreis in den Bereichen Bau und Verkehr
  • Benachteiligungsverbot
  • Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse

Kontakte im Notfall

Hier finden Sie Hotlines und Beratungstelefone bei Notfällen:

  • Frauennotruf
    Telefon 116016 (24 Stunden/gebührenfrei)

  • Frauennotruf Oberhavel
    Telefon 0800 6648045 (24 Stunden/gebührenfrei)

  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“
    Telefon 0800 4040020 (24 Stunden/gebührenfrei)

  • Nummer gegen Kummer für Erwachsene
    Telefon 0800 111 0550 (24 Stunden/gebührenfrei)

  • Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
    Telefon 116 111 (24 Stunden/gebührenfrei)


Weitere regionale Beratungs- und Hilfsangebote:

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus Oranienburg
    Telefon 116 117
  • Frauenhaus Oberhavel
    Telefon 03301 2084324
  • Frauenberatungsstelle
    Telefon 03301 689-6950
  • Demenz-Beratungsstelle
    Telefon 03301 689-6960
  • Medizinische Soforthilfe und Spurensicherung nach Vergewaltigung
    (Oberhavel Kliniken) Telefon 03301 663017
  • Opferberatung der Polizei
    Telefon 03301 8510
  • Opferschutzbeauftragte Oberhavel
    Telefon 03302 803-1137
  • Präventionsberatungsstelle der Polizei
    Telefon 03301 851-1080
  • Opferhilfe Beratungsstelle Neuruppin
    Telefon: 03391 512300
  • Weißer Ring (Opferhilfeverein)
    Telefon: 116 006 (gebührenfrei)
  • Weißer Ring (regional)
    Telefon: 0151 5516-4717
  • Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg „Täterarbeit“
    Telefon 0331 281 281 27
  • Notunterkunft für Obdachlose
    Hennigsdorf Telefon 03302 499-9921
  • Drogen- und Suchtberatungsstellen des DRK
    Oranienburg Telefon 03301 397-8484
    Hennigsdorf Telefon 03302 801-645
    Gransee Telefon 0162 1822732
  • Suchtberatungsstelle der Caritas
    Oranienburg Telefon 03301 57450
    Hennigsdorf Telefon 03302 228-663
    Gransee Telefon 0162 1822132
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
    Oranienburg/Hohen Neuendorf/Gransee Telefon 03301 530-107
    Hennigsdorf 03302 2051376
    Zehdenick 03307 310012
  • Schwangerenkonfliktberatung 
    Oranienburg, Hennigsdorf Telefon 03301 201-945
    Zehdenick 03307 310012
    Gransee 03306 2037309

Beauftragte und Beratungsstellen

Landesbehindertenbeauftragte
Janny Armbruster
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon:0331 866-5014
https://masgf.brandenburg.de/masgf/de/start/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/

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Behindertenbeauftragter der Stadt Oranienburg
Holger Dreher
Behindertenbeauftragter
Haus 2 Raum 2.116
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg

Telefon:03301 600-6013
Fax:03301 600-996013
https://oranienburg.de/Behinderung

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Behindertenbeauftragte der Stadt Hennigsdorf
Cornelia Behnke
Behindertenbeauftragte
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf

Telefon:03302 877-119
Fax:03302 877-290
https://www.hennigsdorf.de/Rathaus/Verwaltung/Struktur

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Behindertenbeauftragte der Stadt Zehdenick
Elke Helm
Behindertenbeauftragte
im Rathaus - Am Markt 11
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick

Telefon:03307 4700-97
https://www.zehdenick.de/behindertenbeauftragter.html

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Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberkrämer
Bernd Ostwald
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkämer

Telefon:03304 3932-38
https://www.oberkraemer.de/leben-bildung/behindertenbeauftragter

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Behindertenbeauftragte im Amt Gransee und Gemeinden
Renate Bischof
Baustraße 56
16775 Gransee

Telefon:03306 29167
Integrations- und Teilhabebeauftragte der Stadt Hohen Neuendorf
Carolin Bloeck
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf

Telefon:03303 528 175

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Behindertenbeauftragte Hohen Neuendorf
Anne Wedemeyer
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf


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Termine

Jahresplanung 2024 - SEKIS
Angebote für Selbsthilfegruppen und Interessierte vom Märkischen Sozialverein e.V. 

21.05.2025 // 09.00 - 13.30 Uhr  // Oberhavel INKLUSIV 24. Integrationssportfest
auf der Sportanlage des Eduard-Maurer-Oberstufenzentrums, 16761 Hennigsdorf, Berliner Straße 78


Informationen und Wissenswertes

  • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Einen Antrag zur Feststellung einer Behinderung können Sie beim Landesamt für Soziales und Versorgung stellen.

Landesamt für Soziales und Versorgung 
Schwerbehindertenrecht
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Telefon: 03055 2893-800
E-Mail: service@lasv.brandenburg.deWebseite: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/

Hier gelangen Sie zum PDF-Antragsformular: Schwerbehindertenantrag. Der Online Antrag ist über die Webseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung mögich. 

Gerne können Sie einen Termin mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Oberhavel vereinbaren, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.
Einen Termin können Sie telefonisch unter 03301 601 1035 oder per E-Mail an behindertenbeauftragte@oberhavel.de vereinbaren. 


  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen 

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie einen Parkausweis beantragen, der Sie dazu berechtigt auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Einen Antrag für einen Schwerbehindertenparkausweis können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises stellen. 

Landkreis Oberhavel 
Team Ausnahmegenehmigungen
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-5924
E-Mail: STVA.Ausnahmegenehmigungen@oberhavel.de

Weitere Informatoinen zum Parkausweis finden Sie in diesem Flyer: Flyer Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen

  • Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte mit Behinderung

Das Integrationsamt berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Die Mitarbeitenden beraten sowohl Arbeitgeber wie auch Beschäftigte. 

  • Euro-Schlüssel für öffentliche WCs 

Viele öffentliche WCs für Menschen mit Behinderungen in Europa können mit dem sogenannten Euro-Schlüssel genutzt werden.
Er kann direkt beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. beantragt werden oder auf den Seiten des VdK Berlin Brandenburg

  • Hilfe bei Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache

Die Sprache vieler gehörloser und schwerhöriger Menschen ist die Gebärdensprache. Gebärdensprachdolmetschende vermitteln zwischen der hörenden und gehörlosen Welt.
Die Landesdolmetscherzentrale unterstüzt Sie, um die geeignete Kommunikationshilfe für Ihren Bedarf zu finden.

  • Clearingstelle

Die Clearingstelle ist Vermittlerin zwischen Betroffenen, also Menschen mit Behinderungen, die Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe sind (§ 99 SGB IX), und dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe.
Welche Aufgaben die Clearingstelle hat und wo man sich an sie wenden kann, ist im Infoblatt der Clearingstelle näher beschrieben.


Informationen in Leichter Sprache

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichermaßen ohne größere Probleme zum Beispiel Gebäude, Verkehrsmittel, kulturelle Angebote oder Dienstleistungen nutzen können. Dies behinhaltet auch, behördliche Informationsmaterialien lesen und verstehen zu können. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) hält zu unterschiedlichen Themen Informationsmaterial in leichter Sprache vor.
Die Leichte Sprache bietet Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeiten, Zugang zu Informationen durch besonders leichter und verständlicher Ausdrucksweise unterstützt mit Bildern zu erhalten. Nicht nur Menschen mit Behinderung oder mit Lern-Schwierigkeiten brauchen Leichte Sprache. Auch Menschen die nicht so gut lesen können, ältere Menschen oder Menschen, für die Deutsch nicht die Mutter-Sprache ist.

Flyer in Leichter Sprache:

Schwerbehindert - was kann ich tun?

Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen - Merkblatt

Merkzeichen

Rund-Funk-Beitrag

Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Weitere Flyer finden Sie unter Publikationen beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).

Clearing-Stelle Information in Leichter Sprache

Förderungen / Zuschüsse

Verlängerung der Förderrichtlinie für den Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum

Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können Anträge zur Förderung zur Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen gestellt werden. Für bauliche Maßnahmen und Höhen überwindende Hilfsmittel unterstützt das Land die betroffenen Menschen und ihre Haushaltsmitglieder weiterhin mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro. Das gilt für Mieter oder Vermieter von Mietwohnungen wie auch für Eigenheimbesitzer gleichermaßen. Förderberechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %. Hierzu zählen insbesondere Personen, denen das Merkzeichen aG, G, Bl oder Gl zuerkannt wurde sowie Personen mit progressiv verlaufenden chronischen Erkrankungen und Personen mit Heimdialyse. 

Bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung sind zum Beispiel:
• Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
• Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
• bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
• bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
• Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
• Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden.

Gefördert wird darüberhinaus der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen. Diese müssen hierbei den Anforderungen nach DIN 18040 entsprechen.

Der Zuschuss kann bis zu 90% der anerkannten förderfähigen Kosten betragen. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt:
• 12.000 EUR für bauliche Maßnahmen
• 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.

Den Förderantrag, die Richtlinie sowie weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen usw. stellt die ILB online zur Verfügung.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises berät nach Terminvereinbarung zu den Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung.

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Freizeitangebote