Führerschein-Pflichtumtausch auch für Oberhaveler
(Pressemitteilung vom 03.01.2020)
In der ersten Stufe erfolgt bis 2022 der Umtausch des Führerscheins von Fahrerlaubnisinhabern, die in der Zeit vom 01.01.1953 bis zum 31.12.1958 geboren sind.
Mit dem Pflichtumtausch von Führerscheinen kommt auf die Verkehrsbehörde Oberhavel eine neue Aufgabe zu. Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. Bund und Länder haben im Februar 2019 einen gestaffelten Umtausch aller rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland beschlossen. Das betrifft alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Papier- und Checkkartenführerscheine. Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
„In Oberhavel müssen rund 162.000 Führerscheine stufenweise getauscht werden", erläutert Verkehrsdezernent Matthias Rink. „Sicherlich verbleibt bis Januar 2033 viel Zeit, wir möchten aber, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema vertraut machen und prüfen, bis wann sie den Umtausch ihres Dokuments vornehmen müssen. Wir möchten verhindern, dass Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren, weil sie nicht zum vorgegebenen Termin umgetauscht wurden", so Rink. In der ersten Stufe erfolgt bis 2022 der Umtausch des Führerscheins von Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern, die in der Zeit vom 01.01.1953 bis zum 31.12.1958 geboren sind. Das betrifft in Oberhavel circa 8.100 Bürgerinnen und Bürger.
Da der neue Führerschein nicht online beantragt werden kann, erfolgt der Umtausch in der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antrag auf Führerscheinumtausch kann auch in den zuständigen Bürgerämtern abgegeben werden, den neuen Führerschein erhalten die Bürgerinnen und Bürger anschließend per Post.
Zur Antragstellung sind mitzubringen: der Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild sowie der „alte" Papierführerschein im Original. Inhaber eines DDR-Führerscheins sollten zusätzlich die Karteikarte über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK-30) mitbringen. Für alle nicht im Landkreis Oberhavel ausgestellten Führerscheine ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einzuholen. Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen. Befürchtungen, dass Fahrerlaubnisklassen verloren gehen, sind unbegründet.
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 28,85 Euro.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag:
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag:
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch:
07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Weiterführende Informationen zum Thema Führerscheinumtausch sind auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter der Rubrik Auto und Verkehr, Führerscheinwesen, zu finden.
Die weiteren Umtauschstufen:
Papierführerscheine Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers* |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine im alten Checkkartenformat
(ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013):
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
|
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 01.01.2013 |
19.01.2033 |