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Datum: 21.04.2022

GATE 25: Jobcenter initiiert Projekt zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt

Projektträger können sich bis zum 15. Mai bewerben / Förderrichtlinie ist veröffentlicht

Für die nachhaltige Begleitung und Integration von jungen Menschen in Oberhavel setzen sich das Jobcenter und der Fachbereich Jugend des Landkreises gemeinsam im Rahmen der Gemeinsamen Agentur für Teilhabe und Eingliederung junger Menschen unter 25 Jahren (GATE 25) ein. Ein neues Angebot soll es nun für besonders schwer erreichbare und benachteiligte junge Menschen geben.

„Das Projekt soll Übergangshemmnisse zwischen den vorhandenen Angeboten abbauen, Förderlücken schließen und insbesondere jene jungen Menschen erreichen, die bislang von Sozialleistungssystemen entkoppelt sind. Es soll neue, zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen durch eine aufsuchende Sozialarbeit bieten, um junge Menschen in schwierigen Lebenslagen zu helfen und sie frühzeitig zurück auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen zur Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu bringen“, erläutert Sozialdezernent Matthias Kahl. „Die Idee setzt schon während des Schulbesuchs sowie im Übergang zwischen Schule und Beruf an. Ziel des Angebotes ist es, dass die jungen Menschen möglichst Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen, erforderliche therapeutische Behandlungen erhalten und an Regelangebote zur Aktivierung und Stabilisierung des SGB II und eine frühzeitige intensive berufsorientierte Förderung herangeführt werden.“

Das Projekt soll im Juli 2022 beginnen und ist für die Dauer von drei Jahren vorgesehen. Es fußt auf § 16h Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Für die praktische Umsetzung sucht der Landkreis nun geeignete Projektträger. Sie können für die Durchführung eine Projektförderung erhalten. Die zugehörige Förderrichtlinie ist bereits veröffentlicht worden und kann unter www.oberhavel.de/jobcenter abgerufen werden.

Gefördert werden Projekte, die sich an junge Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren richten, insbesondere Jugendliche ohne festen Wohnsitz oder die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, beziehungsweise aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe und Unterstützung benötigen.

Als Zuwendungsempfänger kommen vornehmlich solche Antragsteller in Frage, die über umfassende Erfahrungen in der aufsuchenden Arbeit mit Jugendlichen und über ausreichend soziale, wirtschaftliche sowie regionale Verknüpfungen verfügen. Zuwendungsempfänger müssen außerdem gemäß dem Fünften Kapitel des SGB III nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.

Das Antragsverfahren auf Förderung läuft noch bis zum 15.05.2022. Die unterschriebenen Anträge nebst Konzept und Finanzplanung sind schriftlich beim Jobcenter Oberhavel einzureichen. Sie sollen gerichtet werden per Post an:

Landkreis Oberhavel, Jobcenter, Frau Gebauer, Lehnitzstraße 42, 16515 Oranienburg oder per E-Mail an: Jobcenter.Massnahmenverwaltung@Oberhavel.de