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Datum: 07.01.2022

Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Oberhavels

Mehrere nördliche Gemarkungen sowie alle Randstreifen um Gewässer betroffen / Aufmerksamkeit erhöhen

Bereits sechs Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und vier Fälle bei Hausgeflügel sind in Brandenburg seit Oktober 2021 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Seit vergangenem Herbst tritt die hochansteckende aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) wieder bei Wildvögeln vor allem an der Nord- und Ostseeküste auf.

„Wir verfolgen die Entwicklung sehr aufmerksam und treffen entsprechende Vorsorgemaßnahmen“, erklärt Umweltdezernent Egmont Hamelow. „Da sich das Virus überregional stark ausbreitet, ist das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände sehr hoch. Das Übergreifen der Krankheit auf Tierbestände könnte enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge haben und muss deshalb unbedingt verhindert werden“.

Das Land Brandenburg hat per Erlass die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel angeordnet. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie die so genannten Ramsar-Gebiete (Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung) oder Feuchtgebiete und Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Aufgrund dessen hat der Landkreis Oberhavel in ausgewiesenen Risikogebieten unverzüglich die Stallpflicht von Geflügel anzuordnen.

Diese Gebiete hat die Amtstierärztin in Abstimmung mit der unteren Umwelt- und Naturschutzbehörde festgelegt. In Oberhavel gilt dies für die folgenden Gemarkungen: Himmelpfort, Bredereiche, Zootzen, Ribbeck, Mildenberg, Menz, Dollgow, Zernikow, Großwoltersdorf und Wolfsruh. Darüber hinaus gilt die Stallpflicht an den Randstreifen aller Gewässer in Oberhavel in einer Breite von 200 Metern (Feuchtgebiete). Das Aufstallungsgebot gilt ab dem 08.01.2022 und beinhaltet folgende Anordnungen:

Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung zu halten. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist nur in geschlossenen Räumen gestattet. Tiere, die im Reisegewerbe abgegeben werden sollen, müssen längstens vier Tage vorher tierärztlich, oder im Falle von Enten und Gänsen, virologisch untersucht worden sein. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.oberhavel.de veröffentlicht.


Um das Risiko eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen zu minimieren, sind darüber hinaus alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten. Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich die Amtstierärztin hinzuzuziehen.

In diesem Zusammenhang verweist der Landkreis Oberhavel nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Nähere Informationen sind auch dem Merkblatt „Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere)“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zu entnehmen, das unter www.oberhavel.de/veterinärwesen zu finden ist.

Sollten Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, wenden sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Oberhavel unter Telefon 03301 601-6238 oder per
E-Mail an: veterinaeramt@oberhavel.de.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

  • Übersicht über die Risikogebiete mit Stallpflicht (Stand 07.01.2022): Download