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Datum: 29.03.2022

Landkreis reicht Fördermittel für Denkmalbesitzer aus 

Landkreis reicht 150.000 Euro Fördermittel für den Erhalt von Denkmalen aus / Neun Denkmaleigentümer erhalten Förderbescheide / Förderscheck auch für Gutshaus in Ribbeck

Landrat Egmont Hamelow, die Eigentümer Simon Kassner und Wilko Hoffmann, Evelyn Steffens (Mitarbeiterin für Denkmalschutz des Landkreises) und Zehdenicks Bürgermeister Lucas Halle bei der Übergabe der Denkmalfördermittel in Ribbeck.

© Landkreis Oberhavel

796 Baudenkmale sind in Oberhavel aktuell in die Denkmalliste eingetragen: Neben bekannten Schlössern, Gutshäusern oder Kirchen sind das auch einfache Wohnbauten, Siedlungen, Bauernhäuser, Schleusen oder Industrieanlagen. Für neun der unter diesem besonderen Schutz stehenden Gebäude erhalten deren Eigentümer jetzt Fördermittel vom Landkreis Oberhavel. Grundlage ist die im Jahr 2019 ins Leben gerufene Denkmalförderrichtlinie. 

Von der Förderung profitiert unter anderem das Gutshaus im Zehdenicker Ortsteil Ribbeck – nicht zu verwechseln mit dem Ort im Havelland, in dem einst ein Birnbaum stand. Das Projekt von Wilko Hoffmann und Simon Kassner stufte die Denkmalschutzbehörde als besonders förderwürdig ein. Die Bauherren haben neben dem Herrenhaus auch den Speicher erworben und planen die Umnutzung der leerstehenden Gebäude zu neuem Wohnraum – eine spannende denkmalpflegerische Aufgabe, die zugleich interessante Einblicke in die Geschichte der Mark Brandenburg liefert.

„Die Eigentümer dieses geschichtsträchtigen Hauses haben sich viel vorgenommen. Damit es gelingt, hier ein weiteres Stück Oberhaveler Geschichte zu erhalten, unterstützen wir hier gerne mit Fördermitteln des Landkreises“, sagt der amtierende Landrat Egmont Hamelow. Er überreichte den Eigentümern am Dienstag, 29.03.2022, einen Fördermittelbescheid über mehr als 41.000 Euro. „Es ist ein gutes Zeichen, dass der Landkreis die Besitzer von Denkmalen nicht nur mit seinen Fachleuten von der Denkmalschutzbehörde unterstützt, sondern ihnen auch finanziell bei der Erhaltung von Denkmalen helfen kann. Ich freue mich, dass ich mich heute vor Ort vom Nutzen der Denkmalförderung überzeugen konnte."

Weitere Förderbescheide hat der Landkreis Oberhavel unter anderem für die Sanierung des Turmdaches der Evangelischen Kirche in Mildenberg, die Sanierung von Fenstern am Ofen- und Keramikmuseum in Velten und Fassadensanierungen von Wohnhäusern in Kremmen und Gransee vergeben. Insgesamt waren bei der unteren Denkmalschutzbehörde 15 Förderanträge eingegangen. Die Verteilung der Mittel erfolgt entsprechend der Dringlichkeit der Erhaltung der Denkmale. Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Insgesamt werden rund 150.000 Euro Fördermittel ausgereicht.

Über das Gutshaus in Ribbeck
Das stattliche, aber schlicht gehaltene Herrenhaus mit dem unauffälligen DDR-zeitlichen Rauputz schließt ein viel älteres Gebäude aus dem 14. oder 15. Jahrhundert ein. Der spätmittelalterliche Wohnturm mit seinen bis zu 1,2 Meter dicken Wänden bezeugt kriegerische Zeiten des Raubrittertums und territoriale Fehden zwischen den adeligen Familien der Mark, die erst von Markgraf Friedrich I. befriedet werden konnten.

Die erste bekannte Eigentümerfamilie des Herrenhauses war das Barsdorfer Geschlecht, die das Gut an Familie von Trott aus dem benachbarten Badingen veräußerten. Die von Trotts fügten 1665 den Speicherbau hinzu und hielten das gesamte Anwesen bis 1727 in Familienbesitz. Bis zum zweiten Weltkrieg erlebte das Gut zahlreiche Eigentümerwechsel, bis im Herrenhaus schließlich vertriebene Familien Quartier fanden. Nach der Wende fand sich keine neue Nutzung für die Gebäude und der außergewöhnliche, spätmittelalterliche Wohnturm, der in Brandenburg nur wenige Parallelen hat, geriet fast in Vergessenheit.

Der Speicherbau ist im Kern noch bauzeitlich erhalten, mit über 350 Jahre alten Lehmstakengefachen, Biberschwanzziegeln und Dachsparren. Das Gutshaus nebenan weist neben der spätmittelalterlichen Phase noch weitere historische Umbauphasen auf. Viele Bestandteile der Gebäude sind aufgrund von Feuchtigkeit, Baugrundabsackungen und altersbedingten Mängeln in einem besorgniserregenden Zustand, die meisten Schäden können nur in traditioneller Handwerkstechnik behoben werden. 

(Quellen: Y. J. Holland, Bauhistorische Voruntersuchung. Gutachten, Berlin 2021. / S. Breitling et. al., Ribbeck – Speichergebäude von 1665. Bestandsaufmaß und vorläufige bauhistorische Untersuchung, 2000. / J. Lehmann, Burgen, Schlösser und Herrenhäuser im Landkreis Oberhavel.)

Über die Denkmalförderrichtlinie
150.000 Euro jährlich stehen für den Erhalt von Denkmalen in Oberhavel bereit. Der Kreistag hatte im März 2019 dafür eine Denkmalförderrichtlinie beschlossen. 2019 konnten dadurch elf Vorhaben, im Jahr 2020 und 2021 jeweils neun Projekte unterstützt werden.

Der Erhalt von Denkmalen ist durch den Eigentümer zu leisten. Nach Maßgabe der Förderrichtlinie kann der Landkreis diese aber unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur denkmalgerechten Sicherung, Erhaltung, Instandsetzung, Konservierung und Restaurierung erforderlich sind. Dazu zählen Gutachten und Planungsleistungen, Sicherungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten, investive Maßnahmen, die dem Erhalt von Denkmalen sowie Maßnahmen zum Erhalt des geschützten äußeren Erscheinungsbildes von Objekten in Denkmalbereichen dienen.

Der Zuschuss darf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Kostenaufwandes nicht überschreiten und kann höchstens 50.000 Euro betragen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn bei einer Maßnahme ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch den Antragsteller abgesichert sein.

Für eine Antragstellung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zu fördernde Objekte müssen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.
  • Gefördert werden sollen Maßnahmen, die zur Sicherung, dem Erhalt beziehungsweise der Instandsetzung von Denkmalen zum Zwecke einer denkmalgerechten Nutzung dienen.
  • Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Gesamtfinanzierung durch den Eigentümer abgesichert ist.

Anträge für das Jahr 2023 können bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Der Antrag ist zu finden unter: www.oberhavel.de/denkmalschutz 

Blick in das denkmalgeschützte Gutshaus in Ribbeck.

© Landkreis Oberhavel