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Datum: 31.05.2024

Tag der Organspende: Ein Ausweis rettet Leben!

Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel gibt Organspendeausweise aus / Register jetzt auch online

Organspenden retten Leben: Oberhavels Amtsärztin Simone Daiber (Mitte) und ihr Team rufen dazu auf, die Entscheidung für oder gegen eine Spende schriftlich festzuhalten.

© Landkreis Oberhavel/Mandy Oys


Bewegende Geschichten von Menschen, die anderen als Organspender das Leben retteten, und jenen, die dank dieses großen Geschenkes weiterleben durften, stehen am 1. Juni im Mittelpunkt. Jedes Jahr wird am ersten Samstag im Juni der Tag der Organspende ausgerufen. „Der Aktionstag ist dazu da, denjenigen, die bereits einen Organspendeausweis haben oder sogar gespendet haben, zu danken. Er soll aber auch Unentschlossene aufklären und aufzeigen, dass die Wahl für oder gegen eine Organspende eine sehr persönliche Angelegenheit ist. Wichtig ist es, eine Entscheidung zu treffen! Seit März 2024 kann die Bereitschaft auch online im Organspenderegister erklärt werden“, sagt Amtsärztin Simone Daiber.

Bundesweit knapp 8.400 Menschen standen zum Jahresbeginn laut Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantationsspende auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Ende April dieses Jahres warteten 351 Brandenburgerinnen und Brandenburger auf eine Organspende, dabei wurden 367 Organe benötigt. Die mit Abstand meisten Betroffenen sind dringend auf eine Spenderniere angewiesen. Dabei bleibt die Zahl der Brandenburger Organspenderinnen und Organspender mit 25 im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 unverändert niedrig. Es können unter anderem Herz, Lunge, Niere und Leber transplantiert werden, aber auch Bauchspeicheldrüse und Darm sowie Gewebe und Teile der Haut.

„Dieser kleine Ausweis im Portemonnaie kann Leben retten. Jede und jeder kann für sich selbst entscheiden, ob man einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zustimmt, nur bestimmte Organe und Gewebe freigibt oder eine Organspende gänzlich ablehnt. Letztlich nehmen Sie mit Ihrer eigenen Entscheidung Ihren Angehörigen auch eine große Last ab, die im Falle des Todes entscheiden müssten“, sagt Simone Daiber. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann – ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten – einer Organ- oder Gewebespende widersprochen werden. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres können Minderjährige selbständig über ihre Bereitschaft zur Organspende entscheiden. „Eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Organspender zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ist der Wille im Todesfall nicht bekannt, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Ob jemand als Organ- oder Gewebespender in Frage kommt, wird nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion von den Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus geklärt. Dieser Hirntod ist ein seltenes Phänomen, so dass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen. Niemand muss befürchten, dass die intensivmedizinische Behandlung vorzeitig beendet wird“, informiert Simone Daiber.

Kostenfreies Informationsmaterial und Organspendeausweise sind im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Oberhavel erhältlich. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, den Organspendeausweis online auszufüllen, gibt es unter www.organspende-info.de.