Wenn der Landrat den Führerschein ausstellt
(Pressemitteilung vom 17.09.2019)
Ludger Weskamp schnuppert in den Arbeitsalltag in der Führerschein- und Zulassungsstelle
"Die Abläufe im Fachdienst Verkehr sind enorm vielfältig. Da muss man schon den Überblick behalten und angesichts des häufig hohen Publikumsaufkommens auch die Ruhe bewahren können", resümierte Landrat Ludger Weskamp. „Aber die Kolleginnen und Kollegen sind hoch motiviert und bringen sich engagiert ein. Dafür möchte ich ihnen ausdrücklich danken.“
In den vergangenen Wochen hatte sich der Landrat in kreiseigenen Unternehmen ein Bild von der Arbeit gemacht. Auch beim heutigen Besuch in der Führerschein- und in der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung kam der Landrat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch und ließ sich in die Arbeitsabläufe einweisen. Er erledigte einige Führerscheinangelegenheiten selbst, so den Umtausch und die Verlängerung von Lkw-Führerscheinen.
In der Führerscheinstelle bearbeiten insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 20 verschiedene Vorgänge – von der Ersterteilung und Namensänderungen über das Ausstellen von Ersatzdokumenten bis hin zur Fahrschulüberwachung reicht die Palette. Dabei ist in fast allen Kategorien in den vergangenen Jahren ein stetiger Zuwachs zu beobachten. Wurden 2014 beispielsweise 2.151 Anträge auf Ersterteilung beziehungsweise Erweiterung eines Führerscheins bearbeitet, waren es 2018 bereits 2.672.
Eine neue Aufgabe ist jetzt mit dem Pflichtumtausch von Führerscheinen auf die Behörde zugekommen. Bis 2033 müssen alle EU-Bürger einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. Bund und Länder haben im Februar 2019 einen gestaffelten Umtausch aller rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland beschlossen. Das betrifft alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Papier- und Checkkartenführerscheine. Zuständig für den Umtausch sind die Führerscheinbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
„In Oberhavel sind es aktuell 161.735 Führerscheine, die stufenweise getauscht werden müssen", erläuterte Ines Hörsch, Leiterin des Fachdienstes Verkehr, die den Landrat begleitete. „Sicherlich verbleibt bis Januar 2033 viel Zeit, wir möchten aber, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema vertraut machen und prüfen, bis wann sie den Umtausch ihres Dokuments vornehmen müssen", so Ines Hörsch.
Da der neue Führerschein nicht online beantragt werden kann, erfolgt der Umtausch in der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antrag auf Führerscheinumtausch kann auch in den zuständigen Bürgerämtern abgegeben werden, den neuen Führerschein erhalten die Bürgerinnen und Bürger anschließend per Post. Mitgebracht werden müssen der Personalausweis, ein Lichtbild und der „alte" Führerschein im Original. Der Umtausch ist gebührenpflichtig. Unterschieden wird beim Umtausch nach Papier- und Checkkartenführerscheinen. Es ergeben sich folgende Fristen:
Papierführerscheine
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers* |
Tag, bis zu dem der |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine im alten Checkkartenformat
(ausgestellt zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013):
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 01.01.2013 |
19.01.2033 |
Im Bereich Zulassung, den der Landrat im Anschluss besuchte, sind derzeit insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. 178.000 Kraftfahrzeuge gibt es aktuell im Landkreis. 5.000 bis 5.600 Vorgänge werden monatlich bearbeitet. Auch hier sind in den zurückliegenden Jahren die Bearbeitungszahlen gestiegen, weshalb es immer wieder zu teils längeren Wartezeiten gekommen war. „Im Sommer 2018 haben wir umstrukturiert und konnten die Organisationsabläufe im Sinne unserer Kunden verbessern", berichtete die Fachdienstleiterin. „Inzwischen haben wir schon viel erreicht, aber es gibt immer wieder angespannte Situationen, beispielsweise wenn in der Urlaubszeit gleichzeitig mehrere Kollegen krankheitsbedingt ausfallen.“
Durch die Umstrukturierung erfolgt die Antragsbearbeitung der Bereiche „Bürger" und „Händler" nun sowohl räumlich als auch personell voneinander getrennt, um besser auf die Bedürfnisse beider Kundengruppen eingehen zu können. Aufträge von Händlern, die in den ersten beiden Stunden der Öffnungszeiten abgegeben werden, werden tagesaktuell abgearbeitet. Zudem sind die Öffnungszeiten mehr an die Bedarfe von Berufstätigen angepasst worden – an drei Tagen ist die Zulassung bereits ab 7.30 Uhr und an zwei Tagen bis 18.00 Uhr geöffnet. Außerdem wurden so genannte Schnellschalter eingerichtet, an denen Kundinnen und Kunden mit „kurzen" Vorgängen wie Kennzeichenreservierung, Adressänderungen und Kfz-Außerbetriebsetzungen auch nur kurze Wartezeiten haben.
Die Online-Terminvergabe für Privatpersonen wurde deutlich ausgeweitet, innerhalb von 15 Minuten können jetzt zwei Termine gebucht werden. Wurden im ersten Halbjahr 2018 rund 500 bis 550 Onlinetermine pro Monat angeboten, so waren es in diesem im August 980 Termine, im September bereits 525 Termine, die zur Verfügung standen. „Für jeden Onlinetermin können wir eine kurze Wartezeit garantieren. Daher möchten wir die Bürgerinnen und Bürger ermuntern, dieses Angebot noch stärker zu nutzen", so Ines Hörsch.
„Ich freue mich zu sehen, dass die Umstrukturierungen in der Zulassung tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten und einer entspannteren Atmosphäre im Wartebereich geführt haben" resümierte Ludger Weskamp. „Doch nicht nur die Angebote für die Kundinnen und Kunden, auch die Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft konnten verbessert werden. Auch das ist uns sehr wichtig.“