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Wahlen


Wichtige Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler

Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingegangen ist. Der Wahlbrief sollte daher rechtzeitig auf den Postweg gegeben werden, und zwar möglichst nicht später als Donnerstagmittag vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten noch früher. Bei der Übersendung aus dem Ausland kann der Versand mit Luftpost erforderlich sein.

Beabsichtigen Sie den Wahlbrief persönlich in den Briefkasten einer kommunalen Verwaltung (Rathaus, Kreisverwaltung etc.) einzuwerfen, so sollte es bei der Verwaltungsbehörde erfolgen, die auf dem Wahlbrief als Empfänger steht. Unter Umständen gehen weitergeleitete, nicht empfängergerechte Wahlbriefe an die zuständige Verwaltungsbehörde nicht mehr rechtzeitig (bis zum Wahltag 18.00 Uhr) ein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe sind zurückzuweisen und diese Stimme(n) werden bei Wahl nicht gewertet. Bei der genannten Verfahrensweise tragen die Briefwählerinnen und Briefwähler dieses mögliche Risiko auf eigene Verantwortung.

Wichtige Informationen für Auslandsdeutsche / Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind. Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag in Deutschland grundsätzlich teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Es gibt zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.

  • Fall 1:
    • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
    • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
    • haben aber nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
    • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz).

→ Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung.

Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzeziehungsweise Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.

  • Fall 2:
    • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
    • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
    • haben noch nie oder nur vor Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
    • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz).

→ Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung.

Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Hier finden Sie die Bekanntmachung für die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

Weitere Infomationen für Wählende und Kandidierende finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin und des Landeswahleiters des Landes Brandenburg.

Hinweise für Bewerbende für die Bundestagswahl 2025:

Bitte nutzen Sie das Kandidatenportal zum Einreichen des Kreiswahlvorschlages. Die Zugangsdaten erhalten Sie vom Kreiswahlleiter. Die Nutzung befreit Sie nicht von der Pflicht zur frist- und formwahrenden Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen! 

Das Formblatt für unter Umständen notwendige Unterstützungsunterschriften erhalten Sie vom Kreiswahlleiter.

Wahlergebnisse vom 09.06.2024 der Europa- und Kommunalwahlen

Über die unten stehenden Links finden Sie die Wahlergebnisse der Wahlen vom 09.06.2024. Bitte beachten Sie, dass es sich um die Wahlergebnisse des Landkreises Oberhavel handelt. 


Brandenburger Wahlergebnisse - Europawahl 2024

Brandenburger Wahlergebnisse - Kreistag/Stadtverordnetenversammlung 2024