Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel
Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses / Priorisierung bei der Nachverfolgung von Kontakten / Amtsarzt rät: Selbsttests sorgfältig durchführen und Impfangebote nutzen / Aktuelle Fallzahlen und Impfmöglichkeiten / 7-Tage-Inzidenz liegt bei 192,8
Aufgrund der in den vergangenen Wochen explosionsartig angestiegenen Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Coronapandemie hat der Landkreis Oberhavel entschieden, die Kontaktpersonenermittlung vorerst zu priorisieren. Damit schließt sich Oberhavel dem Verfahren anderer Gesundheitsämter im Land Brandenburg und in Berlin an.
„Ohne die Priorisierung ist die aktuelle Lage nicht mehr beherrschbar. Das Gesundheitsamt ist, trotz Unterstützung – beispielsweise durch Containment-Scouts und Verwaltungsmitarbeitern aus anderen Bereichen – an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt“, erklärt Landrat Ludger Weskamp. „Denn aktuell erreichen das Gesundheitsamt jeden Tag eine Vielzahl neuer Positivbefunde – mehr als tagesaktuell abzuarbeiten sind. Wir hatten es alle anders erhofft, aber die Pandemie ist mit aller Wucht zurück.“
Neben der aufwändigen Fallermittlung fordert insbesondere die Kontaktnachverfolgung sehr viel Zeit. Deshalb können derzeit positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht immer unmittelbar durch das Gesundheitsamt kontaktiert und häuslich abgesondert werden.
Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses
Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, möglicherweise am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte zunächst telefonisch an den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).
Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich bereits mit Erhalt des Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben. Bei symptomatisch erkrankten Personen, wenn also Krankheitszeichen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn – sofern sie seit mindestens 48 Stunden überwiegend symptomfrei sind. Bei Erkrankten, die keine Symptome aufweisen, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach dem Nachweis des Erregers. Für geimpfte infizierte Personen, die keinerlei Symptome haben, endet die Absonderung nach einem negativen PCR-Test, der frühestens 5 Tage nach dem ersten positiven PCR-Nachweis durchgeführt werden kann.
Corona-infizierte Personen bekommen für den Zeitraum ihrer häuslichen Absonderung eine schriftliche Anordnung vom Gesundheitsamt. Dies nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Die Anordnung ersetzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Erkrankte nur bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin.
Das Gesundheitsamt wird vom Hausarzt oder vom Testlabor automatisch über alle positiven PCR-Testergebnisses informiert. Eine zusätzliche, eigenständige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Gesundheit ist deshalb nicht notwendig.
Priorisierung bei der Nachverfolgung von Kontakten
Durch das Gesundheitsamt abgesondert werden nur noch unmittelbar in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person lebende Angehörige. Vollständig geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige positiv getesteter Personen werden nicht abgesondert. Als genesen gilt, wenn der letzte positive PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige werden abgesondert. Die Quarantäne endet 10 Tage nach Symptombeginn beziehungsweise bei Erkrankten ohne Symptomen 10 Tage nach dem Nachweis des Erregers.
In Schulen werden nur noch der direkte Sitznachbar zu auf COVID-19 positiv getesteten Kindern in Quarantäne gesetzt, im Hort und in den Kitas werden nur positiv Getestete häuslich abgesondert.
Einzelfallentscheidungen sind in besonderen Fallkonstellationen und Ausbruchsgeschehen weiterhin möglich. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Ersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur dann geltend gemacht werden kann, wenn eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.
„Wir erhoffen uns von den getroffenen Maßnahmen, zu einer zügigen Abarbeitung der Positivbefunde zurückzukommen“, sagt Amtsarzt Christian Schulze. „Unsere Mitarbeitenden setzen – wie schon seit mehr als anderthalb Jahren – alles daran, das Virus in Oberhavel einzudämmen. Das wird aber nur gelingen, wenn uns die Menschen in Oberhavel dabei unterstützen. Dazu zählen weiterhin die erlernten Hygienemaßnahmen, Abstand halten und eine Maske an den Orten zu tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist.“ Der Amtsarzt ruft darüber hinaus auf, sich jetzt impfen zu lassen: „Zwar schützt die Impfung nicht voll umfänglich vor einer Infektion, doch der Verlauf der Erkrankung ist deutlich milder! Bitte schützen Sie sich und andere!“
Appell, Selbsttests für den Schulbesuch sorgfältig durchzuführen
Das Gesundheitsamt erneuert in diesem Zusammenhang seinen Appell, die regelmäßigen Selbsttestungen für Schulkinder ernst zu nehmen und sorgfältig durchzuführen. Per Schnelltest positiv getestete Kinder bleiben bitte zu Hause, Eltern informieren in diesem Fall die Schule des Kindes und wenden sich an ihren Hausarzt beziehungsweise ihre Hausärztin.
Aktuelle Fallzahlen
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 10.11.2021, bei 192,8. Bisher sind im Landkreis insgesamt 10.426 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 03.11.2021, wurden 421 Neuinfektionen registriert. 318 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 10.11.2021, 07.46 Uhr). Zuletzt verstarben ein 74-jähriger Mann und eine 81-jährige Frau aus Kremmen sowie eine 95-jährige Frau aus Glienicke/Nordbahn.
Aktuell sind insgesamt mehr als 30 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter über 25 Schulen und Kitas. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt direkt informiert. Dabei liegt es im Ermessen des Gesundheitsamtes, Personen als Kontaktpersonen zu ermitteln und gegebenenfalls in Quarantäne zu versetzten.
Aktuelle Ausbruchsgeschehen sind unter anderem an der Libertasschule in Löwenberg, der Havelschule in Oranienburg, an den Grundschulen in Lehnitz und in Leegebruch und an der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Mühlenbeck zu verzeichnen.
Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 353 (+9), Fürstenberg/Havel: 341 (+9), Glienicke/Nordbahn: 523 (+16), Gransee: 311 (+7), Großwoltersdorf: 38 (+0), Hennigsdorf: 1.378 (+39), Hohen Neuendorf: 1.187 (+42), Kremmen: 365 (+30), Leegebruch: 334 (+32), Liebenwalde: 193 (+10), Löwenberger Land: 373 (+4), Mühlenbecker Land: 767 (+34), Oberkrämer: 674 (+72), Oranienburg: 2.183 (+95), Schönermark: 25 (+0), Sonnenberg: 35 (+0), Stechlin: 50 (+0), Velten: 576 (+16), Zehdenick: 614 (+8), ohne Angabe des Wohnortes: 5.
Aktuelle mobile Impfmöglichkeiten
Auch weiterhin bietet der Landkreis Oberhavel über verschiedene mobile Impfteams in den kommenden Wochen zahlreiche Möglichkeiten für eine Schutzimpfung direkt vor Ort an. Die Kreisverwaltung bedankt in diesem Zusammenhang sich für die Unterstützung bei ihren Partnern sowie bei den Städten und Gemeinden Oberhavels.
Regelmäßige Impftermine gibt es in den kommenden Wochen wie folgt:
Immer Montag / 16.00 bis 20.00 Uhr
Bürgerzentrum Oranienburg, Albert-Buchmann-Straße 17, 16515 Oranienburg
Immer Mittwoch / 17.00 bis 21.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee
Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf
Immer Freitag / 15.00 bis 19.00 Uhr
Bürgerzentrum Oranienburg, Albert-Buchmann-Straße 17, 16515 Oranienburg
Die Impfteams sind außerdem demnächst an den folgenden Orten anzutreffen:
Samstag, 13.11.2021 / 11.00 bis 16.00 Uhr
Auf dem Marktplatz (am Rathaus), 16792 Zehdenick
Dienstag, 16.11.2021 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Bürgerhaus Glienicke, Moskauer Straße 20, 16548 Glienicke/Nordbahn
Mittwoch, 17.11.2021 / 14.30 bis 19.30 Uhr
Bürgerhaus Velten-Süd, Hermann-Aurel-Zieger-Straße 21, 16727 Velten
Samstag, 20.11.2021 / 10.00 bis 16.00 Uhr
Rathaus, Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf
Die Impfungen erfolgen mit dem Vakzin des Herstellers Biontec/Pfizer. Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als sechs Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.
Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare (Aufklärungsbogen, Anamnese-Einwilligung und Datenschutzerklärung). Diese sowie weitere Informationen stehen unter www.brandenburg-impft.de zum Download bereit.
Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.
Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.
Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.