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Pacht- und Grundstücksverkehr/Vorkaufsrecht

Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich des Grundstücks –und Landpachtverkehrs gehören:

  • Erteilung von Genehmigungen oder Zeugnissen zu notariell beglaubigten Verträgen (z.B. Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträge) von land- und forstwirtschaftlichen Flächen über zwei Hektar (2 ha) gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
    • Entsprechende Veröffentlichungen von im Prüfungsverfahren auf das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht relevanten Verkaufsfällen finden Sie in diesem PDF-Dokument.
  • Registrierung und Prüfung von Landpachtverträgen gemäß Landpachtverkehrsgesetz
    • Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen über einem Hektar (1 ha) sind gemäß Landpachtverkehrsgesetz binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung durch Vorlage des Originals beziehungsweise einer beglaubigten Kopie oder, im Falle eines mündlichen Vertrages, durch inhaltliche Mitteilung im Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen anzuzeigen.
    • Das Gleiche gilt für vereinbarte Veränderungen zum anzeigepflichtigen Pachtvertrag sowie dessen Beendigung.
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zur Verwertung und zur Verwaltung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen.


Bei Fragen zum Thema Grundstücks- und Landpachtverkehr sowie zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht wenden Sie sich bitte an:

Christiane Tolg

Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg


Rechtliche Grundlagen:


Ausschreibungen:

Derzeit liegen keine aktuellen Ausschreibungen vor.

Bei Fragen zu Ausschreibungen wenden Sie sich bitte an:

Viola Schulz

Fachbereich Service und Innere Dienste
Sachbearbeiterin Grundstücksverkehr/Vermögen

Berliner Straße 37
16515 Oranienburg

Mandy Pohl

Fachbereich Service und Innere Dienste
Sachbearbeiterin Gebäudeverwaltung

Berliner Straße 37
16515 Oranienburg