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Unternehmensgründung und Betriebsanmeldung

Der Begriff Landwirtschaft beziehungsweise eine landwirtschaftliche Betätigung ist grundlegend an verschiedene Bedingungen geknüpft. Der Begriff Landwirtschaft wird daher in verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich definiert. Grundsätzlich sollte eine auf Erwerb ausgerichtete, regelmäßige Nutzung des Bodens zur Gewinnung von Nahrungsmitteln und technischen Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Natur vorliegen. Für das Vorliegen von Landwirtschaft gilt die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzteilen sowie ihrer weiteren Veredlungsprodukte einschließlich der gesamten Nutztierhaltung mit Hilfe der Naturkraft.


Bei Fragen zur Unternehmensgründung und zur Betriebsanmeldung, wenden Sie sich bitte an:

Zur Anmeldung einer Betriebsnummer in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:

Cora Lehmann

Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Mandy Hellmann

Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg