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Afrikanische Schweinepest – aktuelle Lage im Landkreis Oberhavel

Im Landkreis Oberhavel wurde am 21.11.2024 zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MSG).

Folgende Gemeinden und Gemarkungen befinden sich in der vorläufigen infizierten Zone

Karte der vorläufigen infizierten Zone zum Herunterladen (Stand: 22.11.2024)

  • Gemeinden Gransee mit den Gemarkungen Seilershof, Neulögow, Altlüdersdorf, Gransee, Kraatz, Buberow und Teilen der Gemarkungen Dannenwalde und Meseberg
  • Gemeinden Fürstenberg/Havel mit den Gemarkungen Tornow und Teilen der Gemarkungen Blumenow, Barsdorf
  • Gemeinden Zehdenick mit den Gemarkungen Burgwall, Marienthal, Zabelsdorf, Ribbeck, Mildenberg, Badingen, Klein-Mutz und Teilen der Gemarkungen Zehdenick, Bergsdorf
  • Gemeinden Löwenberger Land mit den Gemarkungen Gutengermendorf und Teilen der Gemarkungen Häsen
  • Gemeinden Schönermark
  • Gemeinden Sonnenberg mit den Gemarkungen Sonnenberg und Teilen der Gemarkung Baumgarten
  • Gemeinden Großwoltersdorf mit Teilen der Gemarkungen Großwoltersdorf und Wolfsruh

Pressemitteilungen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberhavel

Kontakt zum Veterinäramt Oberhavel

Fragen zum Thema ASP können – am besten per E-Mail – an das Veterinäramt des Landkreises Oberhavel gerichtet werden.
E-Mailadresse: vet.asp@oberhavel.de.

Zusätzlich hat der Landkreis eine Info-Hotline eingerichtet, die montags bis freitags – außer an Feiertagen – unter der Rufnummer 03301 601 62 22 zwischen 08.00 und 16.00 Uhr besetzt ist.

Wer Fallwild – also verendete Wildschweine – findet, meldet dies bitte, am besten mit den GPS-Daten des Fundortes, an:
fallwildmeldung@oberhavel.de 


Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest

(übernommen vom MSG)

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar.

Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest). Es gibt bislang keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest auf Afrika begrenzt. Erstmals beschrieben wurde die ASP im Jahr 1921 in Kenia. Im Jahr 1957 trat sie erstmals außerhalb Afrikas in Portugal auf. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Ab 2012 waren die Länder Ukraine, Weißrussland und ab 2014 die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland sowie Estland betroffen. 2017 gab es erste Fälle der ASP in Tschechien bei Wildschweinen, in Rumänien bei Wild- und Hausschweinen, 2018 in Bulgarien (bei Haus- und Wildschweinen) und Belgien (bei Wildschweinen), 2019 auch in Westpolen. Nur in Tschechien und in Belgien konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden; in den anderen Ländern nicht. Mit dem ASP-Nachweis bei einem verendeten Tier im Landkreis Spree-Neiße ist die Tierseuche im September 2020 auch in Deutschland angekommen.

Ist sie für Menschen und andere Tiere gefährlich?

Nein. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). Für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine stellt die ASP keine Gefahr dar. ASP ist auch nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?

Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt.

Daneben ist auch eine indirekte Übertragung möglich, zum Beispiel über mit dem ASP-Virus kontaminierte Futtermittel, Gülle/Mist oder sonstige Gegenstände (Kleidung, Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Schuhe/Kleidung, etc.).

In Gebieten mit ASP können auch Tiere wie Hunde, Katzen oder andere Tiere, die Kontakt zu infizierten Wildschweinen hatten, das Virus weitertragen.

Viele ASP-Ausbrüche werden auf ein Verschleppen des Virus in Speiseresten bzw. -abfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückgeführt. Denn in rohem und gefrorenem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren kann das ASP-Virus über mehrere Monate überdauern und infektiös bleiben.

So kann unter ungünstigen Bedingungen ein an Parkplätzen unachtsam entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrötchen ausreichen, um die Seuche ein- bzw. weiter zu verschleppen.

ASP-Virus: Äußerst robust

Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig.

Es überlebt in der Umwelt bis zu:

  • 10 Tage im Hausschwein- oder Schwarzwildkot,
  • 70 Tage in Blut (Schweiß) bei Raumtemperatur,
  • 190 Tage an Holz,
  • 205 Tage in mit Blut durchtränktem Erdboden,
  • 18 Monate in gekühltem Blut (Schweiß).

Es überlebt in Lebensmitteln bis zu:

  • 30 Tage in Schweinesalami,
  • 15 Wochen in gekühltem Schweinefleisch,
  • 6 Monate in konserviertem Schweinefleisch,
  • 399 Tage in Parmaschinken,
  • 6 Jahre und länger in tiefgefrorenem Schweinefleisch.

Es überlebt bei Erhitzung bis zu:

  • 3 Stunden bei 50 Grad Celsius,
  • 70 Minuten bei 56 Grad Celsius,
  • 20 Minuten bei 60 Grad Celsius.

Welche Symptome hat ein Schwein, das an ASP erkrankt ist?

Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Symptomen. Häufig sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, aber auch Durchfall, Blutungen aus Nase, After und/oder Haut sowie Aborte zu beobachten.

Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Hautverfärbungen. Die aktuell vorherrschende Verlaufsform der ASP führt fast immer zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.

Wegen der unspezifischen Allgemeinsymptome ist es schwer zu erkennen, ob sich ein Tier mit dem ASP-Virus infiziert hat oder andere Krankheiten vorliegen. Um in Verdachtsfällen eine Infektion mit dem ASP-Virus auszuschließen, müssen die Tiere auf das Virus getestet werden.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei infizierten Schweinen?

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Wie lange kann der Erreger nach dem Tod eines erkrankten Schweins überleben?

Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig, er bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins mehrere Wochen bis Monate infektiös.

In Schlachtkörpern und Blut ist das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang vermehrungsfähig.

Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Landkreises Oberhavel. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von verendeten Tieren bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer dem Veterinäramt. 

Fallwildmeldung ASP

Landwirtschaft und Veterinärwesen


Was passiert, wenn die ASP auftritt?

Die Tierseuche hat eine erhebliche wirtschaftliche Auswirkung durch Tierverluste und Restriktionsmaßnahmen im Falle von Ausbrüchen. Der infizierte Bestand wird gesperrt und die Tiere werden tierschutzgerecht getötet.

Es finden epidemiologische Ermittlungen zur Einschleppungsursache und zur möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche statt. Darüber hinaus werden Schutzzonen eingerichtet, in denen der Tierverkehr erheblich eingeschränkt wird und umfangreiche Untersuchungen in allen Schweinehaltungen stattfinden.

Besteht innerhalb der Restriktionszonen eine Stallpflicht?

Entsprechend der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie der Forderung des Bundes wurden in den Kerngebieten in Brandenburg die Genehmigungen zur Freilandhaltung nach der Schweinehaltungshygieneverordnung widerrufen und Auslaufhaltungen auf der Grundlage der Schweinehaltungshygieneverordnung untersagt.

Welche Einschränkungen gelten in Restriktionszonen

Nach vorübergehenden Nutzungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft in neuen Restriktionsgebieten gibt es innerhalb der mit festen Zäunen umschlossenen Kerngebiete nur noch geringe Einschränkungen. So muss zum Beispiel eine Fallwildsuche vor der Ernte stattfinden, Futter für Schweine muss unter bestimmten Bedingungen gewonnen oder gelagert werden, vor Baumfällungen mit großen Maschinen muss zunächst nach Fallwild gesucht werden. In den gefährdeten Gebieten außerhalb der festen Umzäunungen gibt es keine land- und forstwirtschaftlichen Beschränkungen mehr.