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Zuschüsse für Ferienfahrten und Familienerholung

Der Landkreis Oberhavel gewährt eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme von jungen Menschen an mehrtägigen Ferienfahrten. Dadurch sollen Benachteiligungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus Familien mit geringem Einkommen vermindert werden. Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig und orientiert sich an den Richtsätzen des SGB XII und der jeweils gültigen Einkommensgrenze.

Zuwendungen für Familienferienreisen, um Familien mit einem geringen Einkommen längere, gemeinsame Ferienfahrten zu erleichtern, werden hingegen vom Land Brandenburg gewährt. Bei der Förderung sollen insbesondere Familien in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt hierfür direkt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der junge Mensch - Kinder, Jugendliche, junge Volljährige - für den die Förderung beantragt wird, hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Oberhavel.
  • Jugendliche bzw. junge Volljährige können gefördert werden, solange sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
  • Die Dauer des Aufenthaltes am Veranstaltungsort erstreckt sich über mindestens vier Übernachtungen - gefördert werden maximal 13 Übernachtungen.
  • Das nachweisbare Familieneinkommen aller im Haushalt lebenden Personen liegt bis maximal 30 Prozent über der Einkommensgrenze nach den Richtsätzen des SGB XII.
  • Eine verbindliche Reiseanmeldung liegt vor.

Was muss ich tun?

  • Die Antragstellung hat grundsätzlich schriftlich vor Beginn der Teilnahme auf dem vollständig ausgefüllten Antragsformular zu erfolgen.
  • Zur Ermittlung des monatlichen Netto-Familieneinkommens sind Angaben zu allen Einkünften der im Haushalt lebenden Personen zu tätigen und mit Nachweisen zu belegen.
  • Diesen Einkünften werden angemessene Wohnkosten gegengerechnet. Dazu reichen Sie bitte einen Nachweis über die Höhe der Mietkosten beziehungsweise Belastung bei Wohneigentum ein.
  • Hinweis: Familien, die Leistungen aus dem SGB II oder SGB III beziehen, können als Nachweis eine Kopie des vollständigen Leistungsbescheides einreichen.
  • Des Weiteren wird eine Bescheinigung der verbindlichen Reiseanmeldung mit Angaben über die Höhe des Reisepreises benötigt.
  • Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per Post an den Fachbereich Jugend oder geben Sie die Unterlagen persönlich im Fachbereich Jugend ab.
  • Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Anke Schaefer gern zur Verfügung (siehe Kontaktperson).