Sprungziele
Inhalt
Datum: 13.12.2024

67 Neubürgerinnen und Neubürger Oberhavels begrüßt

Sozialdezernent Tobias Berger übergibt Einbürgerungsurkunden an Menschen aus 23 Herkunftsländern

Im Landkreis Oberhavel ist in diesem Jahr 406 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme


Insgesamt 67 Menschen aus 23 Herkunftsländern haben am Freitag, 13.12.2024, aus Händen von Sozialdezernent Tobias Berger im Kreistagssaal ihre Einbürgerungsurkunde bekommen. Sie stammen aus Polen, Syrien, Afghanistan, Iran, Spanien, Russland, Tadschikistan, Kasachstan, Bulgarien, Türkei, Gambia, Kongo, Serbien, Vietnam, Marokko, Ukraine, Jordanien, Kuba, Irak, Eritrea, Belarus, Griechenland und Georgien. Die Jüngsten sind ein einjähriges Mädchen aus Syrien und ein einjähriger Junge aus Polen. Die Älteste ist eine 63 Jahre alte Polin.

„Mit ihrem Einbürgerungsantrag zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit Deutschland und Ihr Vertrauen in diese Gesellschaft. Und mit der Einbürgerung heißt dieses Land Sie willkommen und zeigt gleichermaßen Vertrauen, dass Sie ein wertvoller Teil dieser Gesellschaft sind“, sagte Tobias Berger. „Der Landkreis Oberhavel steht für Offenheit, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Diese Werte dürfen Sie für sich einfordern. Und diese Werte sollen Sie anderen Menschen zuteilwerden lassen.“ Im Landkreis Oberhavel ist damit in diesem Jahr 406 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden.

Auch die Jüngsten erhalten ihre eigene Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme

Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.

Mit der Einbürgerung zeigen Menschen ihre Verbundenheit mit Deutschland.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme