Maul- und Klauenseuche: Kontaktsperre für Betriebe in Oberhavel komplett aufgehoben
Tierbestände sind endgültig negativ getestet / Rettungspaket mildert finanziellen Schaden für Landwirte
Für drei landwirtschaftliche Betriebe in Oberhavel war mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg eine Kontaktsperre verhängt worden. Sie mussten ihre Höfe schließen und durften Produkte nicht vermarkten. Am Freitag, 31.01.2025, wurde die Kontaktsperre für zwei Höfe aufgehoben, am heutigen Donnerstag gilt die Aufhebung auch für den dritten betroffenen Betrieb. „Wir haben die Landwirte sofort telefonisch informiert, als die negativen Befunde für ihre Höfe eingegangen sind – eine große Erleichterung für die Betriebe und auch für uns“, sagt die zuständige Dezernentin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Nancy Klatt.
Die Hygienevorschriften des Landes zur Eindämmung der für Paarhufer hochansteckenden Maul- und Klauenseuche sind streng. Um sicherzugehen, dass die Seuche nicht nach Oberhavel eingetragen wurde, untersuchten die Veterinäre des Landkreises die Tiere der betroffenen Betriebe mehrfach und nahmen Blutproben. Für den vierten Hof, einen privaten Schafhalter, steht das Probenergebnis derzeit noch aus.
Die Höfe galten als Kontaktbetriebe, nachdem der Transporter mit den an der Maul- und Klauenseuche verendeten Wasserbüffeln aus Märkisch-Oderland bei ihnen Halt gemacht hatte, um regulär Tierkörper aufzunehmen. Der Ausbruch der Tierseuche bei dem Tierhalter in der Gemeinde Hoppegarten war am 10.01.2025 amtlich bestätigt worden. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Paarhufern wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kameliden wie Kamele und Alpakas sowie für Zoo- und Wildtiere. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
Der finanzielle Schaden der Vorgaben zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg traf die Höfe in Oberhavel hart. Deshalb legte der Landkreis kurzfristig einen Hilfsfonds in Höhe von 250.000 Euro auf. „Wir wollen unsere landwirtschaftlichen Betriebe retten. Uns ist wichtig, dass die Höfe nicht schließen müssen. Das Land kann kurzfristig keine Hilfe leisten. Deshalb sehen wir uns als Landkreis in der Pflicht, einzuspringen, bevor es zu spät ist“, begründete Landrat Alexander Tönnies seinen Vorstoß.