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Datum: 11.02.2025

Auswirkungen der Krankenhausreform auf Oberhavel

Landrat und Klinikchef informieren die Mitglieder des Kreistags über Herausforderungen und Chancen für die medizinische Versorgung im Landkreis / Oberstes Ziel ist es, die Grundversorgung an allen drei Klinikstandorten zu sichern

Die kürzlich verabschiedete Krankenhausreform des Bundes ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Noch sind viele Details offen, da entscheidende Rechtsverordnungen des Bundes erst noch verabschiedet werden müssen. Klar ist aber schon jetzt, dass die Reform umfassende Veränderungen für die medizinische Versorgung in ganz Deutschland mit sich bringt – so auch für den Landkreis Oberhavel. Über die konkreten Auswirkungen der Reform für die Gesundheitsversorgung in Oberhavel und die drei Standorte der Oberhavel Kliniken haben Landrat Alexander Tönnies und Dr. med. Detlef Troppens, Geschäftsführer der Oberhavel Kliniken GmbH, die Mitglieder des Kreistags Oberhavel am Dienstag, den 11.02.2025, bei einer Informationsveranstaltung im Kreistagssaal in Oranienburg informiert.

Das Foto zeigt Landrat Alexander Tönnies (Mitte) mit Dr. Detlef Troppens, Geschäftsführer der Oberhavel Kliniken GmbH, und Nancy Klatt, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz.

© Landkreis Oberhavel/Ivonne Pelz


Landrat Alexander Tönnies sagt:
„Unsere Krankenhäuser der Oberhavel Kliniken bieten eine qualifizierte und moderne Gesundheitsversorgung an. Damit das auch in 20 und 30 Jahren noch so ist, müssen wir nun die Weichen stellen. Die Krankenhausreform zwingt mit ihren festen Vorgaben zu mittelfristigen Veränderungen. Wie wir den Balanceakt zwischen Qualitätssicherung, dem Erhalt einer flächendeckenden Versorgung und der Finanzierbarkeit schaffen können, gilt es jetzt gemeinsam zu beraten. Dabei ist und bleibt unser oberstes Ziel, die medizinische Grundversorgung an unseren drei Klinikstandorten weiterhin zu gewährleisten und die Erstversorgung von Schlaganfall und Herzinfarkt im gesamten Landkreis – auch im ländlichen Norden Oberhavels – zu sichern.“

Dr. med. Detlef Troppens, Geschäftsführer der Oberhavel Kliniken GmbH, sagt:
„Auch wenn wir in Oberhavel aktuell noch solide dastehen, müssen wir jetzt unsere Strukturen überdenken, um für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet zu sein. Denn eines ist klar: In der Krankenhausreform geht es vorrangig um mehr Vorgaben, Einsparungen von Kosten und letztlich um Schließungen. Auch in Oberhavel werden wir nicht alle Krankenhausstandorte in ihrer aktuellen Form erhalten können – die Bündelung von Kompetenzen ist das Gebot der Stunde, um die knappen Geldmittel und unser rares Personal effektiv einzusetzen und so zu verhindern, dass Gesundheitsleistungen aus Oberhavel verschwinden.“

Die Krankenhausreform: Herausforderungen und Chancen für Oberhavel
Die Arbeit von Krankenhäusern wird zukünftig anhand von 65 bundeseinheitlichen Leistungsgruppen geregelt. Die Zuordnung der Leistungsgruppen erfolgt durch die zuständige Landesbehörde auf Basis von fest definierten Struktur- und Prozessvorgaben. Dazu zählen zum Beispiel eine bestimmte technische Ausstattung, Mindestfallzahlen und Anforderungen an das fachärztliche und pflegerische Personal. Auch die Finanzierung wird anhand dieser festgelegten Kriterien gesteuert.

Seit dem Bekanntwerden der Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums hat sich der Aufsichtsrat der Oberhavel Kliniken mit den möglichen Auswirkungen befasst. Das Gremium hat sich zudem fachlich von einem renommierten Institut beraten lassen, wie sich die Oberhavel Kliniken künftig aufstellen müssen, um den Anforderungen, die sich aus der Klinikreform ergeben, gerecht zu werden. „Die von uns beauftragten Gutachten und Machbarkeitsanalysen weisen eindeutig in eine Richtung“, so Geschäftsführer Troppens. „Wenn wir neben den gesetzlichen Vorgaben Kriterien wie die Erreichbarkeit, das Einzugsgebiet, Kapazitäten und die Auslastung betrachten, ist eine Konzentration der Angebote unserer Kliniken im Süden der Region am Standort Oranienburg unabdingbar – sowohl hinsichtlich einer noch besseren Behandlungsqualität als auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel.“ Daneben soll der Klinikstandort Gransee als Grundversorgung im Norden erhalten bleiben.

Landrat Tönnies, Geschäftsführer Troppens und der Aufsichtsrat der Oberhavel Kliniken betonen, dass sie entschlossen sind, die Gesundheitsversorgung im Landkreis langfristig zu sichern. Dies umfasst:

  • Die medizinische Grundversorgung an allen drei Klinikstandorten zu sichern – Gesundheitsleistungen wie die Erstversorgung von Schlaganfall und Herzinfarkt werden erhalten.
  • Personalabbau ist zu vermeiden, und effiziente Arbeitsstrukturen sind zu fördern.
  • Die Erreichbarkeit der Kliniken ist durch optimierte Standorte zu verbessern.

„Ab 2026 besteht die Möglichkeit, Fördergelder für notwendige Anpassungen zu beantragen. Der Landkreis arbeitet deshalb schon jetzt an den erforderlichen Planungen, um rechtzeitig entsprechende Anträge stellen zu können“, so Landrat Tönnies. „Für Oberhavel ist es wichtig, diese Mittel effektiv zu nutzen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.“

Der Kreistag Oberhavel wird im März 2025 über die nächsten Schritte beraten.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Krankenhausreform auf Oberhavel sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter reform.oberhavel-kliniken.de