Geflügelpest bei Legehennen in Oberhavel festgestellt
Friedrich-Löffler-Institut bestätigt Verdachtsfall / Landkreis fordert Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf
Bei einem privaten Geflügelhalter in Zehdenick sind am Donnerstag, 20.02.2025, Erreger der Geflügelpest H5N1 festgestellt worden. Das haben Untersuchungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg ergeben. Eine Zweitprobe des Nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut hat das hochpathogene Virus am Freitag, 21.02.2025, bestätigt.
Die Aviäre Influenza (lateinisch avis: Vogel) oder Geflügelpest – umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt – ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Die Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf, die unterschiedlich gefährlich sind. In Geflügelbeständen kann die Geflügelpest schnell zur Epidemie werden. In der in Oberhavel betroffenen privaten Hühnerhaltung sind inzwischen alle 43 Tiere verendet. Der Geflügelhalter hatte die Veterinärbehörde zum Wochenbeginn selbst informiert, diese hatte daraufhin amtstierärztliche Untersuchungen in die Wege geleitet.
„Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Deshalb sind wir jetzt besonders wachsam und haben den betroffenen Hof umgehend gesperrt", erklärt die zuständige Dezernentin für Verbraucherschutz, Nancy Klatt. „Oberste Priorität hat der Schutz der Tiere in anderen Geflügelhaltungen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen – also Hygiene, Reinigung und Desinfektion – müssen unbedingt stets von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern eingehalten werden. Nur so können wir verhindern, dass sich der Erreger weiter ausbreitet.“
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Schon seit einigen Jahren tritt sie verstärkt in Deutschland und auch in Brandenburg auf. Bei erkrankten Tieren zeigen sich meist Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Bei Hühnern verringert sich die Legeleistung deutlich. Sollten Geflügelhalterinnen und -halter vermehrt feststellen, dass Tiere in ihrem Bestand erkranken oder verenden, ist dies unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises zu melden. Geflügelhalter, die ihren Tierbestand noch nicht beim Landkreis Oberhavel angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Gemäß § 2 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Viehverkehrsverordnung muss jeder, der Geflügel halten will, diese beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Das Antragsformular zur Anzeige einer Tierhaltung ist hier zu finden.
Die jüngste Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts stammt vom Januar 2025 und bezieht sich auf den Dezember vergangenen Jahres. Demnach wurden im Dezember 2024 in Deutschland acht Ausbrüche der hochansteckenden Aviären Influenza bei Geflügel, außerdem vier Ausbrüche in Zoos beziehungsweise Tierparks und insgesamt 28 Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Im Jahr 2024 gab es in Deutschland mehr als 200 Fälle der Tierseuche.
Eine Übertragung des Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier erfolgen. Beispielsweise können Wildvögel das Virus über große Entfernungen verschleppen. Aber auch über die Luft oder indirekt, etwa über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten kann sich das Virus verbreiten. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb kranke oder verendete Vögel und Wildvögel nicht anfassen. Für Menschen ist das Risiko, sich mit dem Virus anzustecken, übrigens gering.
Weitere Informationen und Empfehlungen finden sich auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Instituts hier.