Oberhavel gibt Bezahlkarte für Geflüchtete aus
Rund 1.000 Menschen zahlen demnächst mit der SocialCard / Landkreis muss Überweisungen und Abbuchungen teils aufwändig prüfen / Aktivierung wegen Problemen beim Dienstleister des Landes weiter offen
Geflüchtete sollen in Zukunft mit einer speziellen Bankkarte zahlen, die sowohl ein Limit bei Bargeldabhebungen als auch Beschränkungen bei Überweisungen vorgibt. Die Bezahlkarte kann nur im Bundesgebiet genutzt werden. Auslandsüberweisungen sind nicht möglich. Die Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz hatte die Bundesregierung vor rund einem Jahr beschlossen. Wie die Gesetzesänderung umgesetzt wird, ist Ländersache. Allerdings sind die technischen Hürden für die Bezahlkarte – die sogenannte SocialCard – bisher vom Anbieter des Landes Brandenburg nicht ausgeräumt worden. Zum 1. April soll es voraussichtlich so weit sein. Um rechtzeitig zum Start alle Karten auszugeben, hat der Landkreis Oberhavel damit Anfang Februar begonnen. Insgesamt 1.048 Personen haben in Oberhavel Anspruch auf eine solche Bezahlkarte. Rund die Hälfte der SocialCards ist inzwischen ausgegeben worden.
Im Servicepunkt Migration werden Karte, PIN und Zugangscode ausschließlich persönlich ausgehändigt. Die SocialCard – wie bei Debit- und Kreditkarten üblich – per Post zu verschicken, ist nicht erlaubt. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbringen momentan zwei Drittel ihrer Arbeitszeit nur mit der Ausgabe der sogenannten SocialCard. Der Aufwand wird hoch bleiben. Schon jetzt – noch bevor die Karte überhaupt nutzbar ist – werden viele Fragen zu Daueraufträgen und Abbuchungen oder Ratenzahlungen gestellt“, sagt Landrat Alexander Tönnies.
„Viele Fragen sind aber noch immer offen und müssen teilweise für jede Person individuell beantwortet werden“, ergänzt der für Soziales und Migration zuständige Dezernent, Tobias Berger. „Ob eine höhere Summe Bargeld als die für Erwachsene vorgegeben 50 Euro – für Minderjährige sind es 25 Euro – abgehoben werden dürfen oder bestimmte Überweisungen möglich sind, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises einzeln prüfen und einrichten. Das gilt zum Beispiel auch für Tickets im ÖPNV oder die Zahlung von Mobilfunkverträgen.“
Um eine Aktivierung der SocialCard auch für die, die keinen Internetzugang haben, möglich zu machen, gibt es im Servicepunkt Migration jetzt ein Terminal.