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Datum: 12.07.2024

64 Menschen aus insgesamt 16 Ländern eingebürgert

Deutsche Staatsbürgerschaft feierlich im Kreistagssaal des Landkreises Oberhavel verliehen / Neubürgerinnen und Neubürger sind zwischen zwei und 69 Jahren alt

Verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Ländern legen ihr Gelöbnis zur Einbürgerung ab.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme


Für sie beginnt ein neuer Lebensabschnitt: 64 Oberhavelerinnen und Oberhaveler aus den Herkunftsländern Syrien, Libanon, Kenia, Ukraine, Russische Föderation, Polen, Brasilien, Afghanistan, Nigeria, Indien, Malaysia, Iran, USA, Belarus, Ägypten und Thailand ist am Freitag, 12.07.2024, die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden. Landrat Alexander Tönnies übergab in einer feierlichen Veranstaltung im Kreistagssaal des Landkreises Oberhavel die Urkunden. Unter den Eingebürgerten waren 19 Kinder und Jugendliche im Alter von zwei bis 17 Jahren. Ältester Neubürger ist ein 69-Jähriger aus den USA.

Landrat Alexander Tönnies hieß die Neubürgerinnen und Neubürger herzlich willkommen: „Sie sind nun Deutsche mit allen Rechten und Pflichten. Ich freue mich, dass Sie bei uns sind: als Bürgerinnen und Bürger Oberhavels, als Bereicherung unserer Gesellschaft. Sie haben ganz unterschiedliche Wege hinter sich. Aber sie eint, dass Oberhavel nun Ihre Heimat ist.“


Landrat Alexander Tönnies (rechts im Bild) überreicht einer neuen Oberhavelerin ihre Einbürgerungsurkunde.


Hintergrund

Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Man darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen. Bei der Einbürgerung muss die eigene Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.


Auch die jungen, frisch eingebürgerten Oberhavelerinnen und Oberhaveler freuen sich über ihre Urkunde.