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Datum: 06.09.2024

Deutsche Staatsbürgerschaft an 60 Menschen verliehen

Landrat Alexander Tönnies gratuliert zur Einbürgerung / Urkunden an Männer, Frauen und Kinder im Alter von sechs Monaten bis 85 Jahren überreicht

„Heute wird Ihre Verbundenheit mit diesem Land und unserem Landkreis offiziell besiegelt“: Mit diesen Worten eröffnete Landrat Alexander Tönnies am Freitag, 06.09.2024, die Feierstunde, in der 60 Menschen aus 20 Ländern ihre Einbürgerungsurkunden erhielten. Die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stammen aus Afghanistan, Brasilien, China, Kroatien, Pakistan, Polen, Syrien, Schweden, aus der Türkei, der Russischen Föderation, aus Albanien, Ungarn, Rumänien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der älteste Eingebürgerte ist ein 85-Jähriger aus Schweden. Eine Einbürgerungsurkunde übergab Alexander Tönnies auch an eine Familie, deren jüngstes Mitglied sechs Monate alt ist. Sie stammt aus Albanien.


Eine Gruppe neuer deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hat ihr Gelöbnis abgelegt und die Einbürgerungsurkunden erhalten.

© Landkreis Oberhavel/Tobias Thieme


„Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder sehen Sie alle in unserer Gemeinschaft, in der ein friedliches und respektvolles Zusammenleben im Mittelpunkt steht. Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden Sie mit Stolz tragen und unsere Gesellschaft mit Ihren Lebenserfahrungen und Ihrem Engagement bereichern. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten“, sagte Tönnies in der Auftaktrede zur Feierstunde im Kreistagsaal in Oranienburg. Die Urkunden erhielten die Neubürgerinnen und Neubürger aus den Händen von Tobias Berger, Dezernent für Arbeit und Soziales.

Zwei Feierstunden hatte der Landkreis bereits 2023 veranstaltet, um insgesamt 83 Menschen ihre Einbürgerungsurkunden in würdigem Rahmen zu übergeben. 2024 wurde in Oberhavel bisher 181 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.