Wohnen Fachbereich Gesundheit - Phase 1 - "Ankommen"
Bei neu ankommenden Familiennachzügen zu einer anerkannten Asylbewerberin oder einem anerkannten Asylbewerber in eine Gemeinschaftsunterkunft muss dem Betreiber der Einrichtung ein Nachweis über Tuberkulosefreiheit nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt werden.