Gesundheit Fachbereich Gesundheit - Phase 1 - "Ankommen"
Die Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt führt eine Erstuntersuchung von Asylsuchenden nach § 62 des Asylgesetzes durch. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Asylsuchenden persönlich. Eine Weiterleitung von Informationen an den aufnehmenden Landkreis erfolgt mit Blick auf den Datenschutz nicht, es sei denn, es handelt sich um infektiologisch relevante Erkrankungen.
Gemeinschaftsunterkünfte sind verpflichtet, bestimmte Erkrankungen zu melden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Gemeinschaftsunterkunft von den Betroffenen davon erfährt. Für andere Erkrankungen besteht eine Meldepflicht durch die niedergelassenen Ärzte und Labore.
Bei psychischen Beeinträchtigungen führt der Fachbereich Gesundheit auf Wunsch der Betroffenen eine wohnortnahe und aufsuchende Beratung durch.
Er organisiert psychoedukative Angebote in den Gemeinschaftseinrichtungen.
Dem Fachbereich Gesundheit obliegt die kommunalhygienische Beaufsichtigung sämtlicher Gemeinschaftsunterkünfte.
Er wirkt bei der Aufklärung über Infektionskrankheiten mit.